Hallöle,
drauf gestoßen bin ich, als ich für einen anderen Thread was auf
www.400-euro.de nachgelesen habe.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß ich nur einen Nebenjob haben darf. Mit schwirrte auch noch was von 19 Stunden bei Elternzeit die Woche im Kopf rum. Nun las ich auf o.g. Seite folgendes:
Zitat:
"Zusammen gerechnet werden nur Beschäftigungen (als Arbeitnehmer), die jeweils unter 400 Euro liegen. Das Kleingewerbe (egal wie hoch der Gewinn ist) und die hauptberufliche Arbeitsstelle zählen deshalb nicht, ein neuer 400-Euro-Job wäre abgabenfrei."
Heißt das jetzt wirklich: man kann in einem Angestelltenverhältnis z.B. 40 Stunden die Woche arbeiten gehen, einen Minijob für 350 Euro haben, der pauschal versteuert wird und für den keine Sozialabgaben fällig werden, und zusätzlich noch ein Gewerbe betreiben, bei dem es erstmal nebensächlich ist, mit wieviel Aufwand wieviel Gewinn erzielt wird???
In meinem konkreten Fall hab ich, mit Hauptjob in Elternzeit + Minijob(15 Std.), nämlich schon krampfhaft darüber nachgedacht, wo ich da das Gewerbe unterbringen soll. Mit meinen Wissenslücken kam ich nur zu dem Schluß, den Minijob zumindest bis zum Ende der Elternzeit abgeben zu müssen und das Gewerbe auch nur als Nebenerwerb zu betreiben.
Nun hab ich mich aber schlau

gemacht und siehe da, ich darf ja in Elterzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten

. Und wenn für die Abgabenfreiheit eines Minijobbes im Angestelltenverhältnis eine zusätzlich ausgeführte Gewerbetätigkeit gar nicht zählt, bräucht ich den Minijob gar nicht abgeben?
Sicher ich kann das Gewerbe nur während der übrigen 15 Stunden ausführen und wenn ich "viel" verdiene, muss ich mir unter Umständen einen Abzug vom Erziehungsgeld gefallen lassen.
Hab ich das jetzt alles richtig verstanden?
Habt ihr mein Geschreibsel verstanden?
