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03.02.2006, 20:20
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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Buchungssätze allgemein
Hi Leute,
Ich bereite mich gerade für die Fibu 1-Prüfung vor....stecke bei manchen Buchungssätze fest.
- der Unternehmer der Wein verkauft nimmt Falsche aus dem warenbestand raus für Kostproben, wie buche ich diese Fall? Ist da Ust drauf oder nicht?
- wie bucht man Verzugszinsen und Mahngebühren (Rechnung an einen Kunden)?
- der Steuerberater schickt eine Rechnung über jahresabschlussarbeiten und Einkommesnsteuererklärung (diese ist ja Privat) wie lautet der Buchungssatz?
Geändert von michara (03.02.2006 um 20:32 Uhr).
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03.02.2006, 20:29
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Hallo,
Habe gerade das erste Halbjahr VBRW hinter mir ... also kann dir keine Garantie für Richtigkeit geben ...
1.) Umsatzsteuer ist nicht drauf, da du ja nichts verkaufst.
2.) Die Warenprobe würde ich auf das 6870 Aufwendungen für Werbung - Konto buchen.
Gruß Stefan 
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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03.02.2006, 20:41
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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wenn ich dieses Konto nehme wie lautet das Gengenkonto?
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04.02.2006, 14:46
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von michara
- der Unternehmer der Wein verkauft nimmt Falsche aus dem warenbestand raus für Kostproben, wie buche ich diese Fall? Ist da Ust drauf oder nicht?
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es kommt hier darauf an, für wen die Flaschen entnommen werden. Werden zu "viel" Wein verköstigt (z.B. an eine sehr begrenzet Anzahl von Personen) könnte diese Verwendung auch als Privatentnahme eingestuft werden, die widerum mit USt zu belasten wäre.
Aber der herkömmliche Vorgang wäre ja der:
1. Flasche wird eingekauft:
per Warenbestand
und Umsatzsteuer an Geldkonto
2. Flasche wird verköstigt:
per Verkaufsaufwand (SKR03 = 4700) an Warenbestand
das wär es.
Ganz theoretisch könnte man auch argumentieren, das es sich hierbei auch um einen Innenumsatz innerhalb des gleichen Unternehmens handelt, und diese sind nicht steuerbar.
Klar soweit??
Zitat:
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Zitat von michara
- wie bucht man Verzugszinsen und Mahngebühren (Rechnung an einen Kunden)?
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Das thema hatte ich vor kurzem in einem thread hier. Mahngebühren sind schadensersatz (aus umsatzsteuerlicher Sicht), das gleiche gilt für Verzugszinsen, man bucht:
per Geldkonto
an sonst. betriebliche Erträge (SKR03 z.B. 2700)
Zitat:
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Zitat von michara
- der Steuerberater schickt eine Rechnung über jahresabschlussarbeiten und Einkommesnsteuererklärung (diese ist ja Privat) wie lautet der Buchungssatz?
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per Aufwand (Honorar Jahresabschluss [SKR03=4957]
oder bei bilanzierenden
per Rückstellungen (SKR03=0977)
und Privat (private ESt-Erkl.)
an Geldkonto oder Verbindlichkeiten
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04.02.2006, 17:43
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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Hi fridge,
Danke, dass du mir geantwortest hast.
Für den Fall mit den Flaschen kann ich es nicht einfach auf Repräsentationsaufwendungen buchen (6630 SKR04) an Unentgeltliche wertabgaben (z.B. 4639 Verwendung von Gegenstände ohne Ust)?
In der Theorie ist mir deine Erklärung ganz klar, aber im Kurs hat man uns gesagt, dass die Warenbestandskonten eigentlich nur zur Öffnungsbilanz und zur Schlussbilanz gebucht werden.
Fall 2
Müssen die Verzugszinsen nicht auf ein Separates Konto gebucht werden wie z.B. 7110 Sonstige Zinserträge und Ähnliche Erträge?
Fall 3
Wir hatten in diesem Fall eine Rechnung für beide Sachen, die Netto Beträge und die gesammte USt.
Da muss ich die Ust dann teilen:
-den Teil der zu dem Jahresabschluss gehört, den ich als Vosteuer buchen kann
-den Teil der zur Einkommensteuererklärung gehört den ich ja dann mit dem Netto Betrag komplett buchen muss auf Privatentnahme.
Stimmt das so?
Bin eigentlich nicht schwer von Begriff, aber habe nächste Woche diese prüfung und wir sind mit dem Stoff leider nicht fertig.
Deshalb ein wenig aufgeregt.....
Gruß
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04.02.2006, 18:08
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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In der Theorie ist mir deine Erklärung ganz klar, aber im Kurs hat man uns gesagt, dass die Warenbestandskonten eigentlich nur zur Öffnungsbilanz und zur Schlussbilanz gebucht werden.
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Dann wird man euch aber auch daraufhin gewiesen haben, dass es ganz ganz ganz ganz dicke Bücher zum Thema "bilanzielle Darstellung des Warenkontos" gibt, in denen aber Millionen Lösungsansätze gegeben sind. Entscheidend ist letztlich der Einfluss der Buchungen auf den Wareneinsatz, welcher für diverse Kalkulationen benötigt wird und dieser würde je nach Buchung unterschiedlich aussehen.
Zitat:
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Müssen die Verzugszinsen nicht auf ein Separates Konto gebucht werden wie z.B. 7110 Sonstige Zinserträge und Ähnliche Erträge?
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Würde ich so machen, auf jeden Fall gewinnerhöhend.
Zitat:
Wir hatten in diesem Fall eine Rechnung für beide Sachen, die Netto Beträge und die gesammte USt.
Da muss ich die Ust dann teilen:
-den Teil der zu dem Jahresabschluss gehört, den ich als Vosteuer buchen kann
-den Teil der zur Einkommensteuererklärung gehört den ich ja dann mit dem Netto Betrag komplett buchen muss auf Privatentnahme.
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So kann man das in der Theorie auch machen. Zu beachten ist jedoch R 102 EStR 2003, wonach der Stpfl. bis zu einem Betrag von 520,- EUR frei wählen kann ob er diese Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen will. Der Betrag verdopptelt sich im Falle einer Zusammenveranlagung nicht.
EDIT: Ist aber auch ein steuerliches Wahlrecht und m.E. für die Handelsbilanz nicht bindend.
Geändert von Sven (04.02.2006 um 18:11 Uhr).
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04.02.2006, 18:36
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von michara
Für den Fall mit den Flaschen kann ich es nicht einfach auf Repräsentationsaufwendungen buchen (6630 SKR04) an Unentgeltliche wertabgaben (z.B. 4639 Verwendung von Gegenstände ohne Ust)?
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kann man machen, muß man aber nicht...
Zitat:
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Zitat von michara
In der Theorie ist mir deine Erklärung ganz klar, aber im Kurs hat man uns gesagt, dass die Warenbestandskonten eigentlich nur zur Öffnungsbilanz und zur Schlussbilanz gebucht werden.
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da hat poloatze vollkommen recht, es gibt verschiedenste möglichkeiten seine warenbewegungen abzubilden. ich will mal folgende zwei beispiele aus der praxis zeigen:
1.) der warenbestand wird auf das bestandskonto gebucht. die unterjährig hinzukommenden warenbuchungen werden dann auf warenaufwand gebucht. das problem dabei ist, dass man seinen warenbestand dem werte nach nicht aus der buchhaltung erkennen kann. am jahresende wird dann eine inventur gemacht und die differenz der inventur 01.01. -> 31.12. wird dann erfolgswirksam als bestandskorrektur gebucht.
2.) die von mir favorisierte methode: es werden immer sämtliche warenbewegungen über das warenbestandskonto gebucht. ist für mich auch logischer. denn wenn die ware kommt, packst du diese wenigstens für eine logische sekunde in dein warenlager. bei dem verkauf wird dann eine art warenentnahme aus dem bestand gebucht. du brauchst ja deinen wareneinsatz, also bucht man dann per verrechnete anschaffungskosten ware an warenbestand. damit bildest du die tatsächliche warenbewegung ab. großer vorteil; schau auf dein warenbetandskonto in der fibu und du kennst deinen bestand (bewertungsschwankungen mal beiseite gelassen).
ok???
Zitat:
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Zitat von michara
Fall 2
Müssen die Verzugszinsen nicht auf ein Separates Konto gebucht werden wie z.B. 7110 Sonstige Zinserträge und Ähnliche Erträge?
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musst du nicht machen, ich würde aber die verzugszinsen auf einem extrakonto erfassen; der aussagekraft entsprechend
Zitat:
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Zitat von michara
Fall 3
Wir hatten in diesem Fall eine Rechnung für beide Sachen, die Netto Beträge und die gesammte USt.
Da muss ich die Ust dann teilen:
-den Teil der zu dem Jahresabschluss gehört, den ich als Vosteuer buchen kann
-den Teil der zur Einkommensteuererklärung gehört den ich ja dann mit dem Netto Betrag komplett buchen muss auf Privatentnahme.
Stimmt das so? 
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sorry  , hatte die ust in meinem buchungssatz unterschlagen; ein übel von automatischen buchungen....
aber der hinweis von poloatze ist noch sehr gut (wegen der 520 EUR)!!
Zitat:
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Zitat von michara
Bin eigentlich nicht schwer von Begriff, aber habe nächste Woche diese prüfung und wir sind mit dem Stoff leider nicht fertig.
Deshalb ein wenig aufgeregt.....
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buchführung ist eigentlich, finde ich, wenn man mal das prinzip verstanden hat, ziemlich einfach. ein von meinen dozenten hat mal zu uns gesagt, dass man sich möglichst die buchungen nicht an einzelnen konto ausmachen sollte (kontenrahmen können ja so unterschiedlich sein) sondern wir sollten und an den bilanz- und guv-positionen der HGB-Gliederung ausrichten. wenn du das mal verinnerlichst, hast du für viele sachen die problem lösung. zum beispiel die verzuigszinsen und mahngebühren, in der guv-position landen diese unter sonst. betriebliche erträge, dann ist es egal ob nun konto x oder y
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