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Thema: Steuerliche Behandlung/Berücksicht. von Trennungel
Hallo,
seit zwei Jahren bin ich an eine andere Dienststelle des öffentlichen Dienstes mit einer einfachen Entfernung zum Arbeitsort von 86 km abgeordnet. Gemäß § 6 Trennungsgeldverordnung erhalte ich dafür auf Antrag Trennungsgeld, welches nach § 3 Nr. 13 Satz 2 des Einkommensteuergesetz im Folgemonat besteuert und mit Versicherungsbeiträge belegt wird (ca. 46 % insgesamt). Dies halte ich ohnehin für ungerecht, da ich es nicht als erwerbsmäßiges Einkommen bezeichnen lässt.
In meiner Steuererklärung 2004 habe ich die erhaltenen Trennungsgelder als pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen lt. Nummer 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Hinweis angegeben, dass diese Beträge bereits nach Einkommensteuergesetz besteuert wurden. Der Gesamtbetrag war allerdings nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Im Einkommenssteuerbescheid wurde jedoch der Gesamtbetrag der gezahlten Trennungsgelder von den Wegekosten (Entfernungspauschale) abgesetzt. Die Beträge wurden somit doppelt steuerlich berücksichtigt.
Meine Fragen sind:
1. Muss ich überhaupt das gezahlte Trennungsgeld als Erstattung des Arbeitgebers angeben?
2. Wenn ja, kann in diesem Fall der gesamte Betrag durch das Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
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