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Thema: Provision?

  1. #1
    TP-Junior werbi macht alles soweit korrekt
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    Provision?

    Ein freundliches Hallo an Alle!

    Folgendes Problem habe ich und finde dazu keine Hinweise im Netz.
    Vielleicht kann mir hier jemand helfen:

    Ich bin Freiberufler und arbeite als Werbeberater.
    Meine Aufträge werden über Provisionen bezahlt, die anteilig auf die Agentur-Provision gezahlt werden. Am besten ich schildere mal ein Beispiel.

    Ich vermittle einen Auftrag zur Schaltung einer Anzeige, welche dem Kunden 1000,- Euro (netto) kostet. Die Werbeagentur, welche diese Leistung "realisiert" bekommt von diesen 1000,- Euro, 15% also 150 Euro Agentur-Provision. Für meine Dienste erhalte ich von der Agentur (mit der ich ein Dienstleistungsvertrag geschlossen habe) 5% von den 150 Euro sind gleich
    = 50 Euro! Wenn ich diese 50 Euro per Rechnung einfordere berechne ich keine Ust. da ich nicht USt.pflichtig bin.

    Nun zu meinem Problem! Eine neue Agentur, mit welcher ich gerne zusammenarbeiten möchte, akzeptiert diese Regelung von 5% aber würde bei o.g. Beispiel 16% Mwst. abziehen!!! Bleiben mir von den 50 Euro also noch 42 Euro nach Adam Riese.

    Ich kann die Denkweise der Agentur nicht nachvollziehen. Die AE-Provision ergibt sich aber immer immer vor Steuer. Die wollen mir jetzt erzählen, dass sie auf ihre Provision 16% Mwst. abführen müßten...Ich erbringe eine Dienstleistung für die Agentur und somit sind das doch Ausgaben für die Agentur!? Bisher hab ich immer ne Rechnung geschrieben (ohne USt.) geht das auch anders (Gutschrift etc.)?

    Leute..ich sehe da nicht durch....wollen die mich übers Ohr hauen??

    Danke für Eure Hilfe!

    Torsten

  2. #2
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    Nein das Problem liegt eher darin, dass die Agentur deine Rechnung nicht absetzen kann bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn du keine Steuer ausweisen kannst, kann auch auf Seite 2 der Umsatzsteuervoranmeldung keine abgezogen werden. Somit bleibt die Agentur auf den Kosten für deine Dienste sitzen. Das ist immer der Nachteil wenn man mit Einzelunternehmen Geschäfte macht die die Kleinunternehmerregelung nutzen. Ich versteh die Agentur von daher schon sehr gut... Schließlich werden bei der Ust-Voranmeldung nicht die Ausgaben angesetzt sondern die gezahlte Vorsteuer und an dich zahlen sie keine weil du Kleinunternehmen bist.

    Ich hoff ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt
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  3. #3
    TP-Junior werbi macht alles soweit korrekt
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    Hab ich so verstanden...war klar und deutlich!

    Gäbe es den andere Möglichkeiten, der Agentur nicht "zur Last" zu fallen? z.B. ne Provisionsabrechnung der Agentur an mich...und ich brauch gar keine Rechnung schreiben.

    Bei größeren Beträgen mach ich ne Menge miese, als bei dem kleinen Beispiel oben.

  4. #4
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    Zitat Zitat von werbi
    Bei größeren Beträgen mach ich ne Menge miese, als bei dem kleinen Beispiel oben.
    Dann handel halt gleich 'ne höhere Provision aus .

  5. #5
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    Also wenn ich mich jetzt nich ganz täusche dann könnte dir die Agentur eine Gutschrift ausstellen statt dass du eine Rechnung an sie stellst. So kämst du auch zu deinem Geld und sie könnten die Steuer auf der Gutschrift ausweisen die dich nicht weiter stört da du mit der Umsatzsteuer nicht viel am Hut hast.

    Aber ich bin mir nicht sicher ob ich da jetzt nicht selber einen Denkfehler drin habe...

    Dass die Agentur die einfach 16% weniger auszahlt kann so eigentlich auch nicht richtig sein... Da ärgere ich mich jetzt wieder das ich die Situation nur aus der anderen Perspektive kenne und nicht aus deiner sonst könnt ich dir jetzt irgendwie nen besseren Tip geben. Ich habs auch zum ersten mal mit nem Kleinunternehmen zu tun gehabt und meinen Freund (der das Gewerbe betreibt) gleich fürchterlich geschimpft, dass er mit dem überhaupt Geschäfte gemacht hat weil wir die Steuer so nicht loswerden
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Innova
    Nein das Problem liegt eher darin, dass die Agentur deine Rechnung nicht absetzen kann bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn du keine Steuer ausweisen kannst, kann auch auf Seite 2 der Umsatzsteuervoranmeldung keine abgezogen werden. Somit bleibt die Agentur auf den Kosten für deine Dienste sitzen.
    Hallo ...

    das stimmt so aber nicht.

    Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, der den Gewinn nicht beeinflusst.

    Es spielt insoweit keine Rolle, ob er eine Rechnung mit Umsatzsteuer (umsatzsteuerpflichtig) oder ohne Umsatzsteuer (umsatzsteuerbefreit) stellt.

    Die Agentur hat das Problem vermutlich einfach nicht verstanden und benötigt eine kleine Aufklärung hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung, die Abwicklung ist aber korrekt... er schreibt eine Rechnung an die Agentur ohne Umsatzsteuerausweis.

    Viel Erfolg !

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  7. #7
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    Das heißt jetzt, die Agentur kann zwar für die Rechnung keine Vorsteuer geltend machen, als "normale" Betriebsausgabe/-aufwendung buchen, kann sie die schon?

  8. #8
    TP-Junior werbi macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Innova
    Also wenn ich mich jetzt nich ganz täusche dann könnte dir die Agentur eine Gutschrift ausstellen statt dass du eine Rechnung an sie stellst. So kämst du auch zu deinem Geld und sie könnten die Steuer auf der Gutschrift ausweisen die dich nicht weiter stört da du mit der Umsatzsteuer nicht viel am Hut hast.

    Aber ich bin mir nicht sicher ob ich da jetzt nicht selber einen Denkfehler drin habe...
    Genau dieser Ansatz würde mich interessieren! So ähnlich habe ich das auch hier schon gelesen...http://www.traum-projekt.com/forum/9...verbuchen.html

    Wenn die Agentur mir aber ne Gutschrift mit USt. schickt und nur den Netto Betrag überweist, haben die dann nicht wieder ein Problem?

  9. #9
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    Zitat Zitat von werbi
    Wenn die Agentur mir aber ne Gutschrift mit USt. schickt und nur den Netto Betrag überweist, haben die dann nicht wieder ein Problem?
    Hallo ...

    das ist das gleiche wie bei einer Rechnung mit Umsatzsteuer... nur halt eben umgekehrt.

    Es war doch völlig richtig eine Rechnung zu schreiben und die Umsatzsteuer nicht auszuweisen, warum komplizieren Sie die Sache so ?

    Entweder Sie schreiben eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis oder die Firma erstellt eine Provisionsabrechnung ohne Umsatzsteuerausweis, hierfür benötigt Sie Ihre Erklärung, dass Sie zum Umsatzsteuerausweis nicht berechtigt sind.

    MfG
    BEBOUB
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  10. #10
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    wenn du umsatzsteuer berechnen würdest, dann würdest Du 58 EUR berechnen!!!!

    Dann hätte die neue agentur nach abzug der 8 EUR ust den gleichen aufwand!!!

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