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Thema: Aufträge an Dritte

  1. #1
    TP-Member jdjoker macht alles soweit korrekt
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    Aufträge an Dritte

    hallo,
    ich hab nen kleingewerbe und mach zb webdesign...
    wenn mir jemand privat zb nen banner für ne seite macht, kann ich ihm das dann sozusagen abkaufen oder geht das net? wie kann man das handhaben, der grafiker hat in dem falle kein gewerbe... sondern macht das nur als hobby privat...
    mir geht es halt darum, das ich mich da immer auf der legalen seite befinde... dennoch möchte ich ihm halt gern für seine arbeit entlohnen...

  2. #2
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    Nun, du befindest dich zumindest mehr auf der legalen Seite als der Bannerersteller.
    Wenn du ihn unter dem "Deckmantel" der Legalität entlohnen willst, möchtest du nach Möglichkeit auch 'ne Rechnung von ihm haben? Die kannst du wohl kaum von 'nem Hobbyisten bekommen.

  3. #3
    TP-Member jdjoker macht alles soweit korrekt
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    als kleingewerbler brauch ich eigentlich keine rechnung...aber wie kann ich die sache legal machen? zumindest für mich!

  4. #4
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    Meinst du jetzt mit "brauche eigentlich keine Rechnung", dass du, nur weil du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, daß du keine Belege für deine Ein- und Ausgaben brauchst

  5. #5
    TP-Member jdjoker macht alles soweit korrekt
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    ich geb ja mit meiner steuererklärung nur ne eür ab...und als kleingewerbler muss man net zwingend rechnungen stellen...aber falls ich da irgendwas net hundertpro verstanden hab, lass ich mich gerne aufklären...

    trotzdem noch die frage, wie ist es lega?

  6. #6
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    Na ich weiß nicht, was machst du wenn der Betriebsprüfer mal vor deiner Tür steht?
    Ich weiß zwar jetzt auch nicht, ob die sich mit kleinen Fischen abgeben, aber trotzdem... willst dem dann lange Geschichten erzählen?

    Und auch wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, geb ich nur 'ne E/Ü ab, ist also kein Argument .

  7. #7
    TP-Member jdjoker macht alles soweit korrekt
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    es muss doch aber trotzdem irgend ne möglichkeit geben das es legal ist, oder geht das wirklich nur wenn der andere auch nen gewerbeschein hat?

    aber das er das unentgeltlich für mich macht ist erlaubt oder?

  8. #8
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    Er könnt es wahrscheinlich auch im Rahmen so 'ner einzelnen Tätigkeit machen. da gibt es doch so Regelungen.... weiß jetzt nicht genau. Dafür muss auch kein Gewerbe gemeldet sein. Er muss die Einkünfte natürlich entsprechend angeben. Inwieweit so jemand dann Rechnungen schreiben darf, kann, muss... keine Ahnung. Vielleicht 'ne Aufwandsentschädigung...

  9. #9
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    @jdjoker: wenn wir das alle so machen würden wie du das möchtest, dann zahlt bald niemand mehr steuer, die straßen sind dann noch schlimmer, die badeanstalten schließen, und es herrscht anarchie; na super, mach nur weiter so.....


    => untentgeltlich geht so lange bis der Betriebsprüfer mitbekommt, das dein bekannter unternehmerisch tätig geworden ist, dann gibbet ärger!!!

    und ich kann mich nur dorintia anschließen: SAMMEL Belege, sonst kriegst Du ein problem mit dem FA bei der nächsten prüfung => SICHER!!

  10. #10
    TP-Member jdjoker macht alles soweit korrekt
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    @fridge
    ich will das ja legal gestalten...deswegen frag ich ja hier nach... also lass mal net solche sprüche raus...ausserdem hat der staat au nix davon, wenn beide zb kleingewerbler sind...soviel dazu...

    ja kennt sich den mit den regelungen von privaten aus...zwecks rechung stellen? oder ob das überhaupt einfach so geht?!

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