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Alt 08.02.2006, 09:56   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Chinesin macht alles soweit korrekt
Question

Mehrwertsteuerrückerstattung für im Ausland lebende Personen


Hallo!

Ich bin ganz neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Wenn ich als Privatperson Dienstleistungen eines deutschen Unternehmens in Anspruch nehme und dafür Mehrwertsteuer berechnet bekomme, kann ich die dann irgendwie rückerstattet bekommen?
Ich lebe in China, also im außereuropäischen Ausland, zahle hier Steuern und sollte daher eigentlich keine deutsche Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Ist das richtig?

Wenn ja, was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen?

Vielen Dank schon mal!!

die Chinesin
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Alt 08.02.2006, 17:55   #2
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Nein privat geht das nicht. Du kannst von der Steuerzahlung eines fremden Landes als Unternehmen z. B. durch eine Umsatzsteuer-ID von der Zahlung der Steuer befreit werden. Privat kriegst du nichts wieder. Der Endverbraucher trägt die Steuer, für Unternehmen ist das ein durchlaufender Posten. So ists gedacht
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Alt 08.02.2006, 19:38   #3
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nicht ganz richtig
Auch Privatpersonen brauchen keine USt. "fremder" Länder zahlen. Ich liefere fast ausschließlich an Privatkunden, an alle außerhalb der EU selbstverständlich USt.-frei
Warum soll jemand in Mexiko oder China deutsche Umsatzsteuer zahlen?

Wie das allerdings bei Dienstleistungen zu regeln ist mit der USt.-Erstattung bin ich auch überfragt
habe nur mit Warenhandel zu tun, da benötige ich einen Ausfuhrnachweis in ein Drittland und einen bargeldlosen zahlungseingang aus einem Drittland, um USt.-frei liefern zu können bzw. eine USt.-Gutschrift erstellen und erstatten zu dürfen.


@Innova: UST.-ID ist ausschließlich für den B2B-Handel innerhalb der EU interessant, für alle sog. "Drittländer" ist die USt.-ID völlig belanglos
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Alt 08.02.2006, 20:39   #4
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Alt 09.02.2006, 01:45   #5
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Vielen Dank für die Antworten!

@Thomas: Wenn ich dich richtig verstehe, dann schreibst du deine Rechnung von Anfang an ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer aus. Weißt du vielleicht - im Fall von Waren - was passiert, wenn du versehentlich Umsatzsteuer angibst?

Danke
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Alt 09.02.2006, 02:17   #6
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Smile

"versehentlich" gebe ich erst gar keine an

aus dem Warenhandel kenne ich aber auch die nachträgliche MWSt.-Erstattung.

z.B. folgender häufiger Sachverhalt:
Kunde bestellt aus der Schweiz (= "Drittland", weil kein EU-Mitglied), aber als Lieferadresse gibt er mir eine deutsche Adresse (bei Verwandten, Bekannten ...) in Grenznähe an, um Auslands-Portokosten zu sparen.
Kunde holt dann die Ware selber in Deutschland ab, fährt damit über die Grenze, lässt sich vom Schweizer Zoll meine Rechnung quittieren (und zahlt die niedrige Schweizer USt.).
Die vom Zoll quittierte Rechnung schickt mir der Kunde im Original per Post zu, ich erstelle daraufhin eine MWSt.-Gutschrift und erstatte dem Kunden die vorher gezahlte MWSt.
(ich selber hole mir die USt. mit der nächsten USt.-Voranmeldung auch wieder vom Finanzamt zurück)

auch schon öfter gehabt und ähnlich: Kunde will "auswandern" und kauft vorher noch Waren ein, die er mitnehmen will. Ich liefere an deutsche Adresse mit MWSt., Kunde zahlt inkl. MWSt.
Später bekomme ich dann von einer Spedition o.ä. quittierte Ausfuhrbelege über meine gelieferten Waren und erstelle wieder eine MWSt.-Gutschrift und überweise die .

Wichtig ist "Lieferung und Leistung" im Nicht-EU-Ausland.

Und das ist der Knackpunkt bei Dienstleistungen:
konstruiertes Beispiel: du beauftragst von China aus ein deutsches Reinigungsunternehmen, an deinem leerstehenden Haus in Deutschland die Fenster zu putzen.
So, dann wurde die Leistung (das Fenster putzen) in Deutschland getätigt, die Bezahlung erfolgte aber aus China.
Die Finanzamtsfuzzis sprechen dann von "im Inland steuerbarer Leistung"
Und da wird es dann wirr und schwer durchschaubar

hilfreich könnte zu dem Thema dieser ältere Thread sein
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