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Hallo ...
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat nichts damit zu tun, ob Sie Kleinunternehemr sind oder nicht, auch ein Kleinunternehmer kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Als Kleinunternehmer "müssen" Sie nicht auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten, Sie "können" ja auch zur Regelbesteuerung optieren, sind dann aber an diese Entscheidung für die kommenden fünf Jahre gebunden.
Ob Sie nun zur Regelbesteuerung optieren, oder den Satz "umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG" unter den Web-Shop setzen bleibt Ihnen überlassen.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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