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Thema: Fragen zu Anmeldung, Tätigkeit, Buchhaltung

  1. #1
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    Question Fragen zu Anmeldung, Tätigkeit, Buchhaltung

    Ich habe mir die FAQ (sehr hilfreich übrigens!) und einige Beiträge hier im Forum durchgelesen. Doch wie üblich sind da noch ein paar Fragen oder es muss einfach zum besseren verständnis nachgefragt werden.

    1. Gewerbeanmeldung: Angemeldete Tätigkeit

    Ich möchte überwiegend meine eigene Software verkaufen und hierfür auch Dienstleistungen anbieten (z.B. Installation dieser Software). Desweiteren auch Werbung verkaufen für meine diversen Webseiten. Später evtl. auch einen Online-Shop eröffnen, wo viele unterschiedliche Waren angeboten werden sollen.

    Als Tätigkeit wollte ich daher "Dienstleistungen, Einzelhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" angeben. Deckt das alles ab? Ist das sinnvoll? Verbesserungsvorschläge?

    2. Unternehmensbezeichnung

    Da ich ein Einzelunternehmen gründe, muss mein Vorname und Name in der Unternehmensbezeichnung auftauchen. Und, wenn ich richtig gelesen habe, darf ich auch einen Zusatz haben. Ich habe mir also folgenden Zusatz überlegt:

    Internet Dienstleistungen und Handel Vorname Name
    -oder-
    domain.de Internet Dienstleistungen und Handel Vorname Name

    Ist das so in Ordnung? Mein Briefkopf auf Rechnung würde dann so aussehen?

    wie oben, dann Strasse, PLZ Ort. Korrekt?

    Muss ich überhaupt einen Zusatz wählen? Würde es unseriös/unprofessionell wirken wenn ich nur unter Vorname Name auftrete?

    3. Internet-Formulare mit "Firma" Feldern

    Ist vielleicht eine dumme Frage, aber was gebe ich als Einzelunternehmer ohne Firma bei Formularen unter "Firma" an? Gar nichts oder Vorname Name (Zusatz)?

    4. Buchhaltung / Belege

    Ich habe vor, mir einen Ordner anzulegen, wo ich alle Rechnungen, Belege, Kontoauszüge sammeln werde.

    Da ich vorerst nur die Zahlungsweise Vorkasse anbieten werde, drucke ich die Rechnung erst aus, wenn Sie bezahlt wurde und hefte sie dann hinter dem Kontoauszug ab, wo die Zahlung für die Rechnung enthalten ist.

    Und wenn ich bei anderen Firmen etwas für mich bestelle, kommt deren Rechnung auch in diesen Ordner und davor der Kontoauszug.

    Ist diese Vorgehensweise ok oder muss ich was spezielles beachten? Wie ich das verstanden habe, muss ja alles chronologisch einsortiert werden und für fremde Personen muss alles schnell nachvollzogen werden können. Das ist ja eigentlich bei diesem System der Fall, oder?

    In meiner Buchhaltungssoftware kann ich Beleg-Nummern angeben. Kann ich die Nummern der Kontoauszüge nehmen oder muss ich jeden Beleg einzeln nummerieren?

    5. Rechnungen, die per Kreditkarte gezahlt werden

    Die Kreditkarte wird auch für private Zwecke genutzt.

    Gilt hier das gleiche wie bei Kontoauszügen? Kreditkartenauszug ausdrucken und vor die Rechnung heften? Genügen selbst ausgedruckte oder muss die Bank mir extra einen zuschicken? Können Private Transaktionen geschwärzt werden?

    6. Domains

    Wie verhält es sich mit bereits bestehenden Domains, die ich nun mit meinem Unternehmen nutzen möchte. Sind die (kommenden) Jahresgebühren usw. Betriebsausgaben?

    Was tun, wenn der angemietete Server für private und gewerbliche Seiten verwendet wird?

    7. Rechnungen

    An wen darf ich Rechungen austellen? An jeden? D.h. inländische sowie ausländische Kunden?

    Ist bei ausländischen Kunden hinsichtlich Rechnungsstellung was zu beachten? Wenn beispielsweise ein Land andere Anforderungen an eine Rechnung hat, wie verhalte ich mich? Ist es ausreichend, wenn ich Rechnungen schreibe, die den Anforderungen in Deutschland genügen oder muss ich mich etwa jedem Land anpassen?

    Das ich für mich selber die Rechnungen ausdrucke und abhefte versteht sich natürlich von selber. Aber muss ich eigentlich Rechnungen an meine Kunden verschicken?

    Ich kenne einige Firmen, die immer nachfragen, ob ich eine Rechnung benötige. Also scheint keine Pflicht zum Versenden zu bestehen?

    Kosten für Internetzugang

    ich nutze den Internetzugang 50% Privat und 50% Geschäftlich. Kann ich als 50% als Betriebsausgaben absetzen?



    Ich bedanke mich schon im voraus für Antworten.

  2. #2
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    Mag niemand antworten?

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Deckt das alles ab? Ist das sinnvoll? Verbesserungsvorschläge?
    Macht euch mal nicht so große Gedanken um diese blöde Bezeichnung. Die ist doch eh hirnrissig. Schreib dahin und gut, wenn es denen nicht passen werden die sich schon melden.

    Muss ich überhaupt einen Zusatz wählen?


    Ist vielleicht eine dumme Frage, aber was gebe ich als Einzelunternehmer ohne Firma bei Formularen unter "Firma" an? Gar nichts oder Vorname Name (Zusatz)?
    nix

    zu 4.
    Wie du es machst spielt letztlich keine Rolle. Es muss für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein und bei nichtberatenden Steuerpflichtigen sieht das FA das auch nicht so eng.

    Gilt hier das gleiche wie bei Kontoauszügen? Kreditkartenauszug ausdrucken und vor die Rechnung heften? Genügen selbst ausgedruckte oder muss die Bank mir extra einen zuschicken? Können Private Transaktionen geschwärzt werden?
    Ich würde da nichts schwärzen. Ansonsten sollte es keine Probleme damit geben. Dir dürftest du auch selbst ausdrucken können.

    An wen darf ich Rechungen austellen? An jeden? D.h. inländische sowie ausländische Kunden?
    An die Personen, an die du Leistungen erbringst.

    Ist es ausreichend, wenn ich Rechnungen schreibe, die den Anforderungen in Deutschland genügen oder muss ich mich etwa jedem Land anpassen?
    Die deutschen Regelungen sind maßgebend. Die Probleme, die bei Gutschriften aufkommen könnten mal ausgenommen.

    => meine Signatur Linkliste Steuerrecht und dort findest du eine PDF-Datei zum Thema "Rechnung".

    Kann ich als 50% als Betriebsausgaben absetzen?
    jupp.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Junior Werkl macht alles soweit korrekt
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    Smile Gewerbeanmeldung

    Hallo,

    wenn Du die Gewerbeanmeldung vornimmst, gib möglichst alle dabei auszuführenden Tätigkeiten an.
    Ein späteres Ergänzen kann wahrscheinlich Kosten verursachen.
    Die Kassen der Kommunen sind stets leer.

    Gruß

    Hannes

  5. #5
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antworten.

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