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Alt 09.02.2006, 18:00   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2006
r0y4l macht alles soweit korrekt

Fragen zur Gewinnverteilung GbR


Hallo Forengemeinde,

momentan bin ich noch als freiberuflicher Softwareentwickler selbständig tätig und plane bereits seit längerem mich mit einem langjährigem Freund und Kollegen zusammen zu tun.

Aus finanzieller Sicht kommt für uns eigentlich nur die GbR in Frage, was ja auch für den Anfang ausreichen sollte, man wächst ja...

Die Nachteile der GbR sind ja im eigentlichen die gleichen wie man sie auch hat wenn man auf eigene Faust arbeitet (man haftet mit seinem Privatvermögen, etc.) nur das man bei einer GbR eben auch noch für den anderen mit haften würde. Lässt sich da irgendwas vertraglich regeln?

Eigentlich ist es so das es immer wieder Projekte geben wird an denen ich z.B. nich arbeiten werde und auch der Gewinn dieser Projekte soll mir im eigentlichen auch nicht zustehen, genauso eben umgekehrt.

Wäre es klüger, wenn man solche Arbeiten eben weiterhin auf freiberuflicher Ebene macht? Benötigt man dann zwei Gewerbe? Wie funktioniert das? Muss ich dann auch zwei mal Buch führen?

Oder kann ich, ich sag mal ohne Sorgen, eben mit Hilfe des GbR Vertrages das ganze so regeln das für Projekte die nur von einem Gesellschafter abgewickelt worden sind eben auch nur der entsprechende Gesellschafter haftbar gemacht werden kann, das selbe natürlich auch für Gewinne, das Gewinne von "eigenen" Projekten eben auch nur dem jeweiligen Gesellschafter zustehen?

Mit besten Grüßen

r0y4l
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.02.2006, 18:36   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

wenn es richtig rübergekommen ist, dann sind Sie bereits freiberuflich tätig, ob der Freund ebenfalls freiberuflich tätig ist, ist nicht klar geworden, aber Sie haben Aufträge an denen Sie gemeinsam arbeiten.

Was hindert Sie daran ein gemeinsames Gewerbe als GbR zu führen, um gemeinsame Aufträge abzuarbeiten und weiterhin jeder als Freiberufler tätig zu sein ?

Sie würden sich eventuellen Streit um die Gewinnverteilung ersparen und könnten "eigene" Aufträge jeder selbst bearbeiten.

Die gegenseitige solidarische Haftung aus der GbR kann zwar per Individualvertrag mit jedem einzelnen Gläubiger und bei jedem einzelnen Vertrag ausgeschlossen werden, nur... wer macht mit einer GbR Geschäfte, wenn ein Partner dem anderen Partner nicht traut und die Haftung für ihn ausschliessen möchte... dies ist dann mehr eine theoretische Option, die nicht durchführbar wäre.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2006, 18:47   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2006
r0y4l macht alles soweit korrekt
Wir sind beide freiberuflich tätig momentan und arbeiten an Großaufträgen eben zusammen. Kleinere Aufträge die eben nur von einer Person erledigt werden können, werden eben auch nur von der jeweiligen Person erledigt.

Ich vertraue meinem Partner zu 100%, es war eine rein theoretische Frage ob man so etwas mittels eines Vertrages o.ä. ausschließen könnte, in Frage kommt sowas eigentlich nicht. Im GbR Vertrag selber kann man ja auch verankern das Geschäfte ab xxxx,xx EURO eben zusammen gemacht werden müssen, alles was darunter fällt kann ein Gesellschafter eben alleine entscheiden.

Im Grunde ging es mir dann auch um die steuerlichen Aspekte wenn ich jetzt weiterhin auch freiberuflich tätig bin, erhalte ich dann auch zwei Steuernummern? Melde ich ein weiteres Gewerbe, eben die Gbr an? Muss ich dann auch zwei mal die Buchführung machen, etc.?! Es wäre eben ein doppelter Aufwand wenn ich für meine freiberufliche tätigkeit und eben auch für die GbR die Steuer machen müsste daher dachte ich das es da vll auch eine andere Möglichkeit gibt.
r0y4l ist offline   Mit Zitat antworten
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