Hallo ...
wenn es richtig rübergekommen ist, dann sind Sie bereits freiberuflich tätig, ob der Freund ebenfalls freiberuflich tätig ist, ist nicht klar geworden, aber Sie haben Aufträge an denen Sie gemeinsam arbeiten.
Was hindert Sie daran ein gemeinsames Gewerbe als GbR zu führen, um gemeinsame Aufträge abzuarbeiten und weiterhin jeder als Freiberufler tätig zu sein ?
Sie würden sich eventuellen Streit um die Gewinnverteilung ersparen und könnten "eigene" Aufträge jeder selbst bearbeiten.
Die gegenseitige solidarische Haftung aus der GbR kann zwar per Individualvertrag mit jedem einzelnen Gläubiger und bei jedem einzelnen Vertrag ausgeschlossen werden, nur... wer macht mit einer GbR Geschäfte, wenn ein Partner dem anderen Partner nicht traut und die Haftung für ihn ausschliessen möchte... dies ist dann mehr eine theoretische Option, die nicht durchführbar wäre.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB


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