Du deine Umsätze im Vorjahr (2005) 17.500 EUR überstiegen haben kannst du für das Jahr 2006 nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen und du bist Regelbesteuerer. Demnach musst du USt auf deinen Rechnungen ausweisen, diese auch an das FA abführen und kannst dir im Gegenzug die Vorsteuer aus deinen Eingangsumsätzen ziehen.Jetzt habe ich gehört dass dies nicht so ist, wie verhalte ich mich nun mit der Ust/Vorsteueranmeldung und Rechnungsschreiben etc.?
Rechnungen sind nur an unternehmerische Kunden zu stellen. Diese dann mit USt.Der Umsatz ist ja bereits entstanden und ich habe keine Rechnung erstellt (muß ich auch nicht zwingend, oder?).
Die USt ist aber auch unabhängig von einer Rechnungsstellung zu zahlen. Demnach wird die USt aus deinen Einnahmen mit dem jeweiligen Steuersatz rausgerechnet (16/116 bzw. 7/107).
Monatlich USt-Voranmeldungen abgeben.Muß ich eine UST Voranmeldung monatlich durchführen oder genügt es wenn ich die Gesamtabführung mit der Steuererklärung fürs betreffenden Jahr abführe???
Strafrechtlich vielleicht nicht aber es ist zumindest nicht richtig keine mtl. USt-Voranmeldungen abzugeben.Mache ich mich strafbar wenn ich jetzt 70000 EUr umsatz mache und keine monatliche UST Voranmeldung durchführe?
Ob die Tickets dem ermäßigten Steuersatz unterliegen hängt von der Veranstaltung selbst ab. Erfüllt sie die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG gelten die 7 % ansonsten 16 %Weiß jemand ob ich den ermäßigten Steuersatz bekomme denn wenn es Rechte am Eintritt sind dann muß dieses doch mit dem ermäigten Steuersatz wie bei Veranstaltern etc durchgeführt werden?
http://www.gesetze-im-internet.de/us...002924301.html
Gruß
Sven


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. Insbesondere für der An- und Verkauf von Eintrittskarten für die Spiele der Fußball-WM 2006 können deshalb die Vergünstigungen der Differenzbesteuerung nicht in Anspruch genommen werden.