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Thema: Hilfe : Einnahmen vs. Umsatz

  1. #1
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Hilfe : Einnahmen vs. Umsatz

    Hallo!

    Ich stecke in einer gedanklichen Sackgasse und hoffe, dass Ihr mich da einfach wieder rausholen könnt. Folgendes "Problem":

    Eine Rechnung vom November 2005 ist bislang nicht bezahlt. Umsatzsteuer wurde im Dezember 2005 dafür abgeführt.

    Wie verbuche ich diese Rechnung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Meine Erklärung ist folgende:
    Diese Rechnung ist keine Einnahme im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und gehört dort nicht rein.

    Umsatzsteuererklärung!!!???
    Ist diese Rechnung ein Umsatz??? Die Umsatzsteuer ist bereits abgeführt.
    Ich denke schon, oder? Aber dadurch ergeben sich für für Umsatz und Einnahmen zwei unterschiedliche Zahlen und ich komme im Folgejahr mit meiner Excel-Buchhaltung total durcheinander. Einfacher wäre es, wenn es kein Umsatz wäre.

    Bislang war bei mir Umsatz=Einnahmen, aber wie ist es jetzt? Ich denke, dass das zwei Schuhe sind, aber stimmt das? Wie verhalte ich mich, wenn ich merke, dass die Rechnung niemals bezahlt wird? Denn ich will ja dann wenigstens die Umsatzsteuer zurück haben! Oder kann ich die mir sofort mit der Umsatsteuererklärung 2005 zurückholen?

    Also irgendwie komme ich hier nicht weiter. Weiss jemand Rat?

    Grüsse und Danke im Voraus.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Umsatzsteuer ist zu korrigieren § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG oder so ähnlich. Wenn du einen Aufwand in der EÜR jetzt buchen würdest wäre dies m.E. falsch, weil in einer Bilanz die eigentliche Aufwandsbuchung lediglich eine Einnahmebuchung neutralisiert. Bei einer EÜR konnte jedoch noch keine Einnahmebuchung erfolgen mangels Geldfluss, so dass nur die USt zu korrigieren ist.

    Die Berichtigung ist erst im Jahr 2006 vorzunehmen, wenn gemerkt wird, dass die Forderung uneinbringlich geworden ist.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven!

    Danke für deine Antwort.

    Für 2005 würde ich dadurch letzlich unterschiedliche Zahlen für Einnahmen und Umsatz erhalten. Dass ist der Fakt der mich irgendwie stutzig machte, aber an den ich mich irgendwie gewöhnen muss, vor allem in meiner Buchhaltung.

    Die Umsatzsteuer erfordert wirklich irgendwie ein Umdenken.

    Danke nochmal!

    Antje

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