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10.02.2006, 23:26
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Durchgehende Rechnungsnummer
Hallo Forum,
ich habe dieses Jahr meine erste Rechnung ausgeschrieben, die der Kunde auch schon erhalten hat.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine total schlechte Nummer gewählt habe. 01/01, anstatt 01/06. Jetzt muss ich nun weitere Rechnungen schreiben, was kann ich nun hier am besten machen? 02/06?
Ich hatte einmal Fragen zum Thema "Abschreibung". Nun fällt mir eine weitere Frage ein. Bis zu einem Bertrag hat man bei Software nicht abgeschrieben. (Glaube 410) Wie sieht es aber aus, wenn man sich mal eine Software für 150, dann mal eine für 100, dann mal eine für 350, mal für 500 anlegt. Kann man dies alles einzeln betrachten, oder muss man dies wie bei einem Computer als Ganzes (Monitor, Rechner, Maus, Drucker) zusammenfassen?
Viele Grüße
Taner
P.S. Noch eine letzte kleine Frage, da ich bisher noch keine Antwort erhielt und bei der Suche nicht fündig wurde. Muss man am Ende eines Jahres außer der Einkommenssteuer und der fortlaufenden Umsatzsteuervoranmeldungen sonst noch etwas Erbringen? Irgend eine Bilanz oder so?
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10.02.2006, 23:40
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine total schlechte Nummer gewählt habe. 01/01, anstatt 01/06. Jetzt muss ich nun weitere Rechnungen schreiben, was kann ich nun hier am besten machen? 02/06?
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Ich hätte keine Probleme dir das abzukaufen als Betriebsprüfer.
Zitat:
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Wie sieht es aber aus, wenn man sich mal eine Software für 150, dann mal eine für 100, dann mal eine für 350, mal für 500 anlegt. Kann man dies alles einzeln betrachten, oder muss man dies wie bei einem Computer als Ganzes (Monitor, Rechner, Maus, Drucker) zusammenfassen?
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Alle sind einzelnd zu betrachten. Dabei ist der Nettobetrag maßgebend, welcher 410 EUR nicht übersteigen darf.
Zitat:
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Muss man am Ende eines Jahres außer der Einkommenssteuer und der fortlaufenden Umsatzsteuervoranmeldungen sonst noch etwas Erbringen?
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Die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Teil der ESt-Erklärung. Ansonsten noch eine USt-Erklärung.
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10.02.2006, 23:56
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo, super
Dann kann ich nun die weiteren Rechnungen ohne Bedenken ausfüllen.
Zitat:
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Die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Teil der ESt-Erklärung. Ansonsten noch eine USt-Erklärung.
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Also die Umsatzsteuervoranmeldung von Dezember oder ist das was anderes die Erklärung im Gegensatz zur Voranmeldung?
Muss die EÜR irgendwelche Kriterien erfüllen? Ich habe da 12 Seiten, für jeden Monat eine Tabelle in Excell erstellt. Nur grob in die Zelle reingeschrieben:
1&1 Internet (12.Dez) 116.- 16.-Mwst
1&1 Server (15.Dez) usw.
In jede Zeile habe ich noch ein Kommentar eingefügt mit Rechnungsnummer und sonstige Angaben. Diese werden aber nicht ausgedruckt.
Grüße
Taner
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11.02.2006, 00:04
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Dann kann ich nun die weiteren Rechnungen ohne Bedenken ausfüllen.
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Das war lediglich meine Meinung, nicht das du das falsch auffässt.
Zitat:
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Also die Umsatzsteuervoranmeldung von Dezember oder ist das was anderes die Erklärung im Gegensatz zur Voranmeldung?
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Das ist etwas anderes. Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Ganz unten im ersten Beitrag ist ein Link zu den Vordrucken.
Zitat:
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Muss die EÜR irgendwelche Kriterien erfüllen? Ich habe da 12 Seiten, für jeden Monat eine Tabelle in Excell erstellt. Nur grob in die Zelle reingeschrieben:
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Die einzelnen Posten sollten zusammengefasst werden und nicht für jeden Monat eine Tabelle ausgedruckt werden. Wenn deine Einnahmen 17.500 EUR überstiegen haben ist auch ein besonderer Vordruck zu verwenden. Das Thema wurde aber auch schon häufiger hier diskutiert, einfach mal suchen.
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11.02.2006, 13:28
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo, danke hab nun den Vordruch gefunden (dank PM)
Habe es mir mal auch angeschaut und promt ist mir wieder eine Frage eingefallen.
Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen hat man doch die steuerpflichtigen Umsätze immer abgerundet, sprich die Nachkommazahlen abgeschnitten.
In der Umsatzsteuererklärung muss man den Umsatz vom ganzen Jahr angeben. Nun, die tatsächliche, mit den ganzen Kommazahlen zusammengezählt oder für jeden Monat die abgeschnittene?
Das könnte ja, wenn es Dumm läuft fast 12 Euro ausmachen? Zwar Peanuts, aber dennoch falsch.
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11.02.2006, 14:01
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Das könnte ja, wenn es Dumm läuft fast 12 Euro ausmachen? Zwar Peanuts, aber dennoch falsch.
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Mach das wie du willst, da kräht kein Hahn nach.
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11.02.2006, 23:15
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo Poloatze, ich müsste Dich leider noch einmal störe und hoffe, dass es das letzte Mal für dieses Thema ist. Habe mir gerade die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung durchgelesen. Ich bräuchte da praktisch nur in Punkt 290 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Eintragen und in Zeile 62, Punkt 320 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) alle abziehbaren Steuern eintragen. So easy wie das ausfüllen von den Voranmeldungen.
Trage ich da eigentlich auch Sachen rein, die ich nicht für den Weiterverkauf, sondern für die Firma nutze?
Habe mir jetzt im Februar 2 Mäuse gekauft.
100 EUR (davon 13.79 EUR MwST)
Eine Maus habe ich verkauft für 50 EUR (davon 6,89 EUR MwST)
Muss ich da irgendwie die Sachen, die ich nutze trennen, oder Trage ich bei den Vorsteueranmeldungen alles in die Punkt 41 und 66.
Viele Grüße
Taner
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12.02.2006, 10:40
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Hallo Poloatze, ich müsste Dich leider noch einmal störe und hoffe, dass es das letzte Mal für dieses Thema ist. Habe mir gerade die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung durchgelesen. Ich bräuchte da praktisch nur in Punkt 290 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Eintragen und in Zeile 62, Punkt 320 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) alle abziehbaren Steuern eintragen. So easy wie das ausfüllen von den Voranmeldungen.
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Haken dran
Zitat:
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Trage ich da eigentlich auch Sachen rein, die ich nicht für den Weiterverkauf, sondern für die Firma nutze?
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Vorsteuerbeträge können abgezogen wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird. Somit fällt der Verkauf darunter und auch die betriebliche Nutzung.
Zitat:
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Muss ich da irgendwie die Sachen, die ich nutze trennen, oder Trage ich bei den Vorsteueranmeldungen alles in die Punkt 41 und 66.
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wenn du die betrieblich nutzt kannst du dir die Vorsteuer ziehen. Wenn du diese Wirtschaftsgüter zusätzlich zu einem gewissen Teil privat nutzt ist natürlich diese Nutzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen (z.B. private Kfz-Nutzung oder was meinst du?
Kennzahl 66 ist für den Vorsteuerabzug richtig, aber Kennzahl 41???? Das sind steuerfreie Lieferungen an Unternehmer in einem anderen EU-Staat mit UStID-Nr., aber ist das denn bei dir der Fall?
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13.02.2006, 00:27
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Das heißt richtig?
Zitat:
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Kennzahl 66 ist für den Vorsteuerabzug richtig, aber Kennzahl 41???? Das sind steuerfreie Lieferungen an Unternehmer in einem anderen EU-Staat mit UStID-Nr., aber ist das denn bei dir der Fall?
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Schuldigung, habe die Kennzahl verwechselt. Es ist natürlich die 51
Grüße
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17.02.2006, 12:04
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Haken dran ist wie im Schulunterricht, also richtig
Kennzahl 51 wäre dann richtig
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