Ich hätte keine Probleme dir das abzukaufen als Betriebsprüfer.Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine total schlechte Nummer gewählt habe. 01/01, anstatt 01/06. Jetzt muss ich nun weitere Rechnungen schreiben, was kann ich nun hier am besten machen? 02/06?
Alle sind einzelnd zu betrachten. Dabei ist der Nettobetrag maßgebend, welcher 410 EUR nicht übersteigen darf.Wie sieht es aber aus, wenn man sich mal eine Software für 150, dann mal eine für 100, dann mal eine für 350, mal für 500 anlegt. Kann man dies alles einzeln betrachten, oder muss man dies wie bei einem Computer als Ganzes (Monitor, Rechner, Maus, Drucker) zusammenfassen?
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Teil der ESt-Erklärung. Ansonsten noch eine USt-Erklärung.Muss man am Ende eines Jahres außer der Einkommenssteuer und der fortlaufenden Umsatzsteuervoranmeldungen sonst noch etwas Erbringen?


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