Mal so zum Sortieren:
- du kannst so viel Gewinn machen, wie du willst, aber...
- die "Kleinunternehmerregelung" kannst du nur bis zu einem Umsatz (inkl.Steuer) von 17500 Euro jährlich in Anspruch nehmen
- Kleinunternehmerregelung: du bist nicht "vorsteuerabzugsberechtigt" (erhältst also keine Mwst. zurück) und darfst diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen
Ach und Gewinn ist das, was nach Abzug aller Kosten im Zusammenhang mit dem Gewerbe (da fällt sicher nicht die ganze Wohnung drunter) übrig bleibt. Und der Gewinn wird dann bei deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.
Lies dich hier mal durch die ganzen FAQs.


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