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Thema: Frage zum Gewinn im Kleinunternehmen

  1. #1
    TP-Newbie Tom2006 macht alles soweit korrekt
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    Frage zum Gewinn im Kleinunternehmen

    Hallo, ein echt tolles Forum hier,echt hilfsbereite Leute hier !!! Zu meinem ersten Beitrag :

    Ich habe noch ein paar Fragen,die ich im Forum nicht beantwortet gefunden habe,bzw. nicht eindeutig verstanden habe. Ich spiele mit dem Gedanken,ein kleinen Versandhandel hauptberuflich von zu Hause aus zu betreiben,da ich z.Z. Arbeitslos bin.
    Es gilt also die 25.000 EUR Grenze Gewinn pro Jahr für Kleinunternehmen,nur ist dieser Betrag Netto oder Brutto ??? Ich meine, ob ich von den ca. 2000 EUR Gewinn/Monat auch meine Wohnung (gleichzeitig Arbeitsplatz ) und betriebliche Kosten (z.B.Telefon,Internet,Post,Werbung,Auto u.s.w.) abziehen muss oder diese im Gewinn berücksichtigt sind ??? Wenn ich diese Kosten von 2000 EUR tragen müsste,währe es ja ein absoluter Hungerlohn und ich würde nicht mehr rauskriegen,als was ich z.Z. bekomme. Muss ich Sozialversicherungsabgaben vom Gewinn abziehen? Wie hoch sind ca.alle Sozivers.abgaben zusammen von 2000 EUR ? Muss ich mich Privat versichern (bin ledig) und von meinem Gewinn abziehen ? Kommen sontige Abgaben auf mich zu ?

    So, das sind meine wichtigsten Fragen und würde mich über eine Antwort riesig freuen.... Danke & MFG

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Mal so zum Sortieren:

    - du kannst so viel Gewinn machen, wie du willst, aber...

    - die "Kleinunternehmerregelung" kannst du nur bis zu einem Umsatz (inkl.Steuer) von 17500 Euro jährlich in Anspruch nehmen

    - Kleinunternehmerregelung: du bist nicht "vorsteuerabzugsberechtigt" (erhältst also keine Mwst. zurück) und darfst diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen

    Ach und Gewinn ist das, was nach Abzug aller Kosten im Zusammenhang mit dem Gewerbe (da fällt sicher nicht die ganze Wohnung drunter) übrig bleibt. Und der Gewinn wird dann bei deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigt .

    Lies dich hier mal durch die ganzen FAQs.

  3. #3
    TP-Newbie Tom2006 macht alles soweit korrekt
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    Dank Dir für Deine schnelle Antwort !!!

    Die Kleinunternehmerregelung habe ich einigermaßen verstanden.
    Wie ich gelesen habe, muss ich als kleiner Versandhändler nicht zwangsläufig als Kaufmann gelten und deswegen auch nicht ins Handelregister eingetragen werden !?? Oder gibt es eine Beschränkung der Anzahl verschiedener angebotener Artikel ?
    Bis 30.000 EUR Gewinn reicht also die Einfache Buchführung aus !?

    "Ach und Gewinn ist das, was nach Abzug aller Kosten im Zusammenhang mit dem Gewerbe (da fällt sicher nicht die ganze Wohnung drunter) übrig bleibt. Und der Gewinn wird dann bei deiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigt ."

    Ich habe nur ne 40qm Wohnung,daher würde ein Teil vom Gewinn abziehbar sein ?

    Aber wie sieht es mit den Sozialversicherungsabgaben und der Krankenversicherung im Kleinunternehmen aus ? Gibt es feste Prozentsätze und werden diese vom Gewinn abgezogen,oder gehören die im Zusammenhang mit dem Gewerbe ?

    Die Werbung (Zeitung,Internet,Flyer usw) wird also auch nicht vom Gewinn abgezogen !??

    Vielleicht kannst Du mir nochmal mit ein paar kurzen Sätzen weiterhelfen... Wäre ein wichtiger Schritt für mich,aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.

    DANKE & alles Gute !!!
    Tom

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich habe nur ne 40qm Wohnung,daher würde ein Teil vom Gewinn abziehbar sein ?
    Sch dir mal in meiner Signatur die Linkliste Steuerrecht an. Da befindet sich eine Datei zum häuslichen Arbeitszimmer. Ein häusliches Arbeitszimmer muss nämlich bestimmte Anforderungen erfüllen.

    Die Werbung (Zeitung,Internet,Flyer usw) wird also auch nicht vom Gewinn abgezogen !??
    Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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