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Alt 13.02.2006, 16:14   #1
TP-Insider
 
Benutzerbild von newtronic
 
Registriert seit: Nov 2004
newtronic macht alles soweit korrekt

Bewertungsgrundsätze in der BWL


Hallo Liebe TP´ler,

habe da einmal ´ne Frage.

zum Thema Bewetung für die Handelsbilanz
Wenn es z.B. heißt Bewertung von Anlagevermögen.
Oft heißt es auch das wird weniger bewertet als das.

Nun meine gunrdlegende Frage:

was meint man mit bewerten, wie bewerte ich.
ich verstehe das Wort in Zusammenhang mit BWL nicht.
Was passiert wenn ich niedrig oder hoch bewerte ???????!!!!!!!

Vielen Dank für eure Hilfe,

New...
newtronic ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.02.2006, 07:31   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von newtronic
 
Registriert seit: Nov 2004
newtronic macht alles soweit korrekt
keiner eine Idee?
newtronic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2006, 08:22   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
na was heisst denn "bewerten"??? Du musst etwas mit einem Wert bemessen!!!

Dazu gibt es im Steuerrecht und Handelsrecht diverse verschiedene Ansätze:

Höchstwertansatz
Mindestwertansatz
Anschaffungskosten
Wiederbeschaffungskosten
Teilwert
Buchwert
Zwischenwert
Verkehrswert
Entnahmewert
strenges Niederstwertprinzip
gemildertes Niedertswertprinzip
etc. etc. etc.

die Bewertung von Betriebsvermögen wird in aller Regel nach §6 EStG vorgenommen. Die handelsrechtliche Bewertung von Vermögensgegenständen (steuerrechtlich sagt man dazu wirtschaftsgü+ter) ist in verschiedenen Vorschriften
niedergeschrieben.

Im §252 HGB sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze niedergeschrieben.
Nehmen wir mal die Anschaffung von VG: siehe §255 HGB
die Bewertung von Rückstellungen: siehe §249 HGB

Am besten Du schaust dir mal im HGB, drittes Buch, dritter Titel die Bewertungsvorschriften an, wenn dann noch Fragen bestehen, ticker mich an.
__________________

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