keiner eine Idee?
Hallo Liebe TP´ler,
habe da einmal ´ne Frage.
zum Thema Bewetung für die Handelsbilanz
Wenn es z.B. heißt Bewertung von Anlagevermögen.
Oft heißt es auch das wird weniger bewertet als das.
Nun meine gunrdlegende Frage:
was meint man mit bewerten, wie bewerte ich.
ich verstehe das Wort in Zusammenhang mit BWL nicht.
Was passiert wenn ich niedrig oder hoch bewerte ???????!!!!!!!![]()
Vielen Dank für eure Hilfe,
New...
na was heisst denn "bewerten"??? Du musst etwas mit einem Wert bemessen!!!
Dazu gibt es im Steuerrecht und Handelsrecht diverse verschiedene Ansätze:
Höchstwertansatz
Mindestwertansatz
Anschaffungskosten
Wiederbeschaffungskosten
Teilwert
Buchwert
Zwischenwert
Verkehrswert
Entnahmewert
strenges Niederstwertprinzip
gemildertes Niedertswertprinzip
etc. etc. etc.
die Bewertung von Betriebsvermögen wird in aller Regel nach §6 EStG vorgenommen. Die handelsrechtliche Bewertung von Vermögensgegenständen (steuerrechtlich sagt man dazu wirtschaftsgü+ter) ist in verschiedenen Vorschriften
niedergeschrieben.
Im §252 HGB sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze niedergeschrieben.
Nehmen wir mal die Anschaffung von VG: siehe §255 HGB
die Bewertung von Rückstellungen: siehe §249 HGB
Am besten Du schaust dir mal im HGB, drittes Buch, dritter Titel die Bewertungsvorschriften an, wenn dann noch Fragen bestehen, ticker mich an.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)