tz tz tz tz ... du willst doch wohl nicht "einen auf Gewinn ausgerichteten Handel" ohne Gewerbeschein starten?
hattu hier denn nix gelernt?![]()
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Abend,
Ich hätte mal ne eher theorethische Frage. Und zwar sah' ich neulich bei einem Großhändler mexikanische Karnevalshüte zu einem sehr geringen Preis von unter einem Euro. Natürlich wurde eine recht hohe Mindestabnahme vorrausgesetzt.
Bei eBay nachgeschaut sah ich, dass schon andere die gleiche Idee hatten (gewerbliche eBay Shops) und die gleichen Hüte für rund 5-6 Euro pro Stück verkaufen.
Nun wollte ich Fragen, ob ich das rechtlich in Ordnung geht, dass ich als "eigentlicher" Privatmann eine größere Menge von einem gewissen Artikel verkaufe und diese dann im großen Rahmen über verschiedene Wege, wie eBay weiterverkaufe?
Gruß Stefan![]()
tz tz tz tz ... du willst doch wohl nicht "einen auf Gewinn ausgerichteten Handel" ohne Gewerbeschein starten?
hattu hier denn nix gelernt?![]()
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Okay, dann war's wohl ne Scheißidee ...- Hätte ja sein können, wenn man dies nicht in einer gewissen Regelmäßigkeit oder unter einer gewissen Gewinnspanne macht, dass dies "erlaubt" wäre.
War wohl nichts, mit der Taschengeldaufbesserung ...![]()
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ganz im Ernst: ist wirklich "illegal" ohne Gewerbeschein extra Ware einzukaufen mit dem Ziel des gewinnbringenden Weiterverkaufs.
irgendwelche Dachbodenfunde, Wohnungsentrümplungen der toten Oma o.ä. ist ok, das kannst du privat bei ebay verhökern, auch mit Gewinn, aber keine extra eingekaufte Neuware
und das FA beobachtet ebay mittlerweile recht genau
Danke dir, Thomas. Sehr schade für mich, aber ist ja schließlich richtig so.
Gruß Stefan![]()
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