Alterseinkünftegesetz sei dank. Ist ja auch schon zu langweilig geworden die Sozialversicherungsbeiträge immer in die gleichen Kennzahlen eintragen zu müssen.Kann ich meine Aufwendungen für eine private Rentenversicherung geltend machen? Ich habe den Betrag unter Punkt 67 ("eigene kapitalgedeckte RV mit Laufzeitbeginn nach 31.12.2004") eingetragen,![]()
Die Versicherung fällt unter § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG, landläufig auch als Rürup-Rente bezeichnet. Ob diese für Gewerbetreibende sinnvoll ist, da sage ich jetzt mal lieber nichts zu. Auf jeden Fall ist Zeile 67 richtig.
Zeile 73 sollte stimmen. Mit 80 %iger Wahrscheinlichkeit hätte eine Falschangabe diesbezüglich auch keine Auswirkung auf die Steuer.b) Da ich (natürlich) Privatversichert bin, habe ich meine Gesamt-PKV-Kosten dafür in Punkt 73 ("Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG") eingetragen. Bin mir aber nicht sicher, ob das evtl. unter Punkt 69 ("Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen PFLEGversicherung") fallen ...
Außerdem wage ich es sehr stark zu bezweifeln, dass die Versicherungsbeiträge überhaupt geprüft werden.
Gruß
Sven


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Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:
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