Ähm, kann sein, das ich dich jetzt missverstehe:
aber buch das doch ganz normal als Ausgabe (vorweggenommene Betriebsausgabe), bekommst ja auch die Ust. zurück.
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Betriebsgründung im Februar. Im Dezember und Januar wurde schon kräftig eingekauft, aber Privat vorgestreckt, da der Kredit noch nicht genehmigt war.
Wie kann ich denn jetzt diese Belege behandeln ? Umsatzsteuerrechtlich kann ich sie ja in die UST-VA für Februar reinnehmen, da sie ja zur Betriebsgründung gehören. Aber kann ich einfach die Beleg normal buchen ?
Da alles ja privat vorfinanziert wurde, wird das Geld nächste Woche vom Geschäft auf das Privatkonto überwiesen.
wenn ich jetzt das ganze als Einlage/Entnahme buche, kann ich ja kein Aufwand geltend machen !? Und wie ist es dann mit der UST ?
Zur Info vielleicht noch, es handelt sich um einen Einnahmen Überschuss Rechner (4/3 EstG).
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte :-)
LG Nina
Ähm, kann sein, das ich dich jetzt missverstehe:
aber buch das doch ganz normal als Ausgabe (vorweggenommene Betriebsausgabe), bekommst ja auch die Ust. zurück.
Hallo ...
es könnte sein, dass die Beantwortung der Frage vom Kredit abhängig ist und zwar dann, wenn es sich um einen öffentlichen Kredit handelt und vor dem ersten Einkauf noch keine Bestätigung für die Beantragung des Kredites vorlag!
Dann sollte man mit dem "mal eben einbuchen" vorsichtig sein, da dies ein Indiz der Geschäftsaufnahme vor Antragstellung ist, der die Voraussetzungen für die Beantragung des Kredites nichtig machen kann.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Doch es lag eine Bestätigung der Beantragung des Kredites vor, bevor eingekauft wurde.
Das heißt ich kann die Belege gleich als Aufwand buchen. Und wie buch ich dann die Überweisung vom Geschäftskonto auf das Private ?
Das wäre ja eine Entnahme und müsste wieder hinzugerechnet und versteuert werden. Oder muss ich diese gar nicht buchen ?
Bei einer normalen E/Ü-Rechnung wird sowas nicht gebucht. Könntest ja durch hohe Privateinnahmen deinen Gewinn gegen 0 richten.
Ergo ergibt sich dein Geld für "Privatentnahmen" aus deinem Gewinn.
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