[klugscheißmodus]Ab 01.01.2004 sind 56 % der ortsüblichen Miete maßgebend[/klugscheißmodus]Ich wohne in der 2. Etage und zahle für eine ca. 100 qm-gr. Wohnung lediglich € 153.--
Es ist klar, dass dies auf jeden Fall unter 50% des Mietspiegels liegt.
Der Werbungskostenabzug ist nur für den entgeltlichen Teil der Vermietung möglich, also wenn dann nur für 87,21 % der Fläche. Für diese Kosten wird dann der Fremdvergleich angewandt, also eine Verhältnissetzung des tatsächlichen Mietzins und der ortsüblichen Miete. Beträgt das Verhältnis weniger als 56 % der ortsüblichen Miete, so ist nur der ermittelte Prozentsatz als Werbungskosten abzugsfähig von den Kosten, die auf die 87,21 % der Fläche entfallen.
Bei einem Mietspiegel von 6 EUR pro qm wären das also 600 EUR ortsübliche Miete. Es ergäbe sich ein Verhältnis von 153 / 600. Also 25 % anteiliger Werbungskostenabzug.
Das ist erst einmal schlecht, weil das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch annehmen wird. Es wird sagen, dass du von vornherein nicht in der Lage warst die Mietzahlungen aufzubringen und wird daher die Werbungskosten nicht anerkennen. Demnach musst du also nachweisen, dass du im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durchaus in der Lage warst die Zahlungen zu leisten. Ohne die genauen Umstände zu kennen ist aber eine genaue Angabe nicht möglich und auch nicht gewollt aufgrund des Verbots der individuellen Rechtsberatung.Was ist, wenn die Tochter nicht zahlungsfähig ist ? Kann ich sagen, dass meine Mutter mir die Miete "gestundet" hat ?
Wenn du anfangs in der Lage gewesen bist die Zahlungen zu leisten und dies für die Zukunft auch wieder möglich sein wird aufgrund eines neuen Jobs würde ich dieses so schildern um den anteiligen Werbungskostenabzug für deine Mutter zu erhalten. Allerdings sehe ich da ehrlich gesagt ganz schlechte Karten.Ich denke mir, meine Mutter kann doch vom Finanzamt nicht durch Streichung der anteiligen Werbungskosten bestraft werden, nur weil ich im Moment keine Miete zahlen kann.
Mal ganz anders gefragt. Muss deine Mutter überhaupt Steuern zahlen, zumal es ja eine Progressionsgrenze von 7.680 EUR gibt. Also die Rente wird zu 50 % angesetzt abzgl. 102 EUR Werbungskosten-Pauschbetrag und dann noch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dann werden noch außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt § 33b EStG (einfach mal googln) und wenn dies dann 7.680 EUR übersteigt sind Steuern zu zahlen. Das ist natürlich nur ein ganz grober Umriss, genaueres wird da sicherlich ein Steuerberater sagen. Aber ist das denn der Fall?Wie sieht es denn aus, wenn Mutters Wohnung vermíetet und sie ganz offiziell zu mir ziehen würde ?
Es ist dann doch keine selbstgenutzte Wohnung mehr, sie wohnt schließlich bei mir und meine Einkommen ändert sich dadurch auch nicht.
Gruß
Sven


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