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19.02.2006, 15:55
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Rhein-Main-Gebiet
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Steuerberatungskosten ab 2006 nicht mehr absetzbar?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe gehört, dass Steuerberatungskosten ab 2006 nicht mehr absetzbar sind.
Ist das tatsächlich richtig ??
Liebe Grüße
Ina-Elena
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19.02.2006, 16:04
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Geändert von Sven (19.02.2006 um 16:34 Uhr).
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19.02.2006, 17:09
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Hmmm, wann zählen denn Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben?
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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19.02.2006, 17:12
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hab ich das jetzt richtig überflogen: gilt für private Steuerberatungskosten?
Und, ist dieses Gesetz in Kraft getreten?
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19.02.2006, 17:24
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Hab ich das jetzt richtig überflogen: gilt für private Steuerberatungskosten?
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So habe ich das auch verstanden, also zum Bleistift für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Die Steuerberatungskosten einer GmbH können abgesetzt werden, die persönliche Steuererklärung des Geschäftsführers hingegen nun nicht mehr. So dürfte sich imho für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen nichts ändern ?????
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
Geändert von wys (19.02.2006 um 17:28 Uhr).
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19.02.2006, 17:42
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Das Gesetz wurde am 15.12.2005 vom Bundestag verabschiedet und am 21.12.2005 vom Bundesrat gebilligt und steht somit definitiv fest.
Gebühren, die auf die Ermittlung der Einkünfte entfallen sind auch weiterhin als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig daher hat "wys" das schon richtig erkannt.
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19.02.2006, 17:47
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Rhein-Main-Gebiet
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Danke für die Antwort.
Aber gibt es hier irgendein "Hintertürchen" für eine 90-jährige Vermieterin, die gerade mal so von den Mieteinnahmen leben kann ?
Liebe Grüße
Ina-Elena
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19.02.2006, 17:55
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Aber gibt es hier irgendein "Hintertürchen" für eine 90-jährige Vermieterin, die gerade mal so von den Mieteinnahmen leben kann ?
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Die Steuerberatungskosten, die auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Kapitalvermögen entfallen, würde ich dementsprechend auch an dieser Stelle ansetzen als Werbungskosten zumal sie ja mit der Ermittlung der Einkünfte etwas zu tun haben. Der Steuerberater listet seine Tätigkeiten in den Rechnungen auch immer explizit getrennt nach Einkünften und sonstigen Besteuerungsgrundlagen auf um dies dementsprechend auch zu trennen.
Hier auch noch ein Link:
http://www.steuerlinks.de/steuli-140.html#51541
und noch einer
http://www.traum-projekt.com/forum/9...hr-2006-a.html
Geändert von Sven (19.02.2006 um 18:01 Uhr).
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19.02.2006, 23:11
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
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Hallo,
also nochmal im Überblick:
- das Ganze gilt für Zahlungen ab 01.01.2006 an den Stb
- Beschränkung gilt nur für private Steuerberatungskosten (d. h. Kosten für Mantelbogen, Anlage Kinder, Anlage AV)
- Kosten sind für nicht selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renteneinkünfte weiterhin absetzbar
- ebenfalls abziehbar sind die Kosten wenn man einen Betrieb hat (GmbH, Einzelunternehmen, etc.)
- im Zweifel mit dem Stb abklären, denn normalerweise schreiben nun alle Stb die Rechnungen so, dass nur die Mindestgebühr auf den Mantelbogen fällt und der Rest auf Anlagen wie VuV. Damit kann der Mandant wieder fast alle Kosten bei der Steuer geltend machen
Insgesamt finde ich das reinen Schwachsinn, denn eine großartige Ersparnis hat der Staat davon nicht aber naja...
Gruß Flori
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19.02.2006, 23:57
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Rhein-Main-Gebiet
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Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten. Na dann sieht es für uns ja doch noch ganz gut aus. Und den Mantelbogen ausfüllen, nun, das kann ja wohl jeder.
Liebe Grüße
Ina-Elena
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22.02.2006, 09:54
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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obwohl die Frage ja bereits geklärt ist, muss ich meinen Senf auch nochmal dazu geben.
Poons hat das ja schon prima zusammengefasst.
Ich finde es zum Kotzen, wie schlecht die deutschen Medien über solche Sachverhalte berichten. Da wird einfach die Floskel rausgehauen "Steuerberatungskosten sind nicht mehr abziehbar..." "Steuerberatungskosten sind zum großen Teil nicht mehr abziehbar...([Handelsblatt])" usw.
Das ist vollkommen falsch!!!! Wenn Ihr Euch den Beitrag von POONS nochmal genau durchlest, werdet Ihr feststellen, dass ein Großteil der StB-Kosten weiterhin abziehbar bleibt.
Und die Steuerersparnis durch den Mantelbogen etc. ist bisher sehr gering gewesen. Bisher war es schon sinnvoll und möglich, die StB-Kosten auf Sonderausgaben, Betriebsausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. Der Anteil, der in den Sonderausgaben stand ( das ist der Betrag, der nun nicht mehr abziehbar ist), war meistens sehr gering. Wenn man mal von max. 200 EUR ausgeht, dann besteht die eigentliche Steuerersparnis durchschnittlich gerechnet bei einem Steuersatz von 20% von rund 40 EUR. Deswegen soll ich nicht mehr zum StB gehen???? Das ist doch lächerlich.
Aber mit diesen o.g. Falschinformationen wird im Augenblick eine ganze Branche den Bach runtergejagt....
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24.02.2006, 15:45
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Der Anteil, der in den Sonderausgaben stand ( das ist der Betrag, der nun nicht mehr abziehbar ist), war meistens sehr gering. Wenn man mal von max. 200 EUR ausgeht, dann besteht die eigentliche Steuerersparnis durchschnittlich gerechnet bei einem Steuersatz von 20% von rund 40 EUR.
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Naja, die Frage beim Steuerberater ist vielmehr ob sich dieser lohnt für Arbeiter X, der sonst keine weiteren Einkünfte hat. Wofür sollte er einen Steuerberater aufsuchen, wenn dieser die gleichen Sachen einträgt wie er es auch machen würde weil nichts zum Absetzen vorhanden ist.
Aber dann sind wir auch wieder beim Thema, was in meiner Signatur gut dargestellt wird.
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24.02.2006, 23:02
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
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Naja,
das Problem bei dem Ganzen Steuerzeug ist halt, dass sich ständig etwas ändert. Gerade jetzt mit unserer neuen Regierung sind doch einige Änderungen erfolgt bzw. erfolgen noch.
Klar kann sich Arbeitnehmer X einlesen aber das kostet auch Zeit und Mühe. Ich meine wenn ich ein Rechtsproblem habe gehe ich auch zum Rechtsanwalt oder wenn mir körperlich etwas fehlt dann wende ich mich vertrauensvoll an den Doktor.
In soweit denke ich ist es für viele Arbeitnehmer X günstiger zu einem Stb zu gehen.
Gruß Flori
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25.02.2006, 00:25
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das seh ich für einen ganz "normalen" Arbeitnehmer nicht so. Wenn ich generell um die Dinge weiß die möglich sind und z.B. entsprechend Belege sammle o.ä., dann brauch ich nicht noch einen, der mir das in die Blätter schreibt bzw. würde es auch eine günstige Software tun.
Und die sind jedes Jahr wieder wirklich preiswert und doch aktuell und meist mit vielen Tipps und Hinweisen versehen, erhältlich.
Für einen "normalen" AN finde ich die Kosten für einen Steuerberater rausgeschmissenes Geld, meine Meinung.
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25.02.2006, 00:53
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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@dorintia: Woher weißt Du dass Du alles weißt???? Die StB gehen zu vielen Seminaren um sich auf dem laufenden zu halten, wenn Du das auch machst , na dann Hut ab, ansonsten kann es Dir passieren, dass Du nicht weißt ob Du etwas weißt  und spätestens da macht sich dann der StB bezahlt; kann ja auch der Lohnsteuerhilfeverein sein oder sonst wer.
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