Ich versteh das Problem nicht ganz.. Was willst Du denn buchen, wenn eh kein Geld fließt? Und warum solltest Du den von Dir erstellten Internetauftritt nicht in Deine Referenzliste aufnehmen dürfen?
Hallo,
Ich bin neu hier und habe gleich eine - zumindest für mich - komplizierte Frage. Aber zuerst der Sachverhalt:
Ich bin Einzelunternehmer (Kleingewerbe) im Breich Inernetdienstleistungen. Vor kurzem bekam ich die Anfrage eines Vereins, in dem ich selbst Mitglied bin, ob ich den Internetauftritt gestalten will. Das Problem ist nur, dass der Verein nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich einen Internetauftritt leisten zu können.
Meine Frage ist nun, was für beide Parteien einfacher wäre: Sponsoring oder Spende? Zu beiden Themen habe ich bereits ein paar Infos im Inet gesammelt.
Hier meine Erkenntnisse (bitte korrigieren, wenn falsch):
- Spende:
Ich übergebe den Internetauftritt ohne Gegenleistung - ausser vll eine kurze Erwähnung in einem Zeitungsbericht. Das Ganze wird über eine Spendenquittung, welche ich bekomme, erledigt. Diese Spende buche ich als Ausgabe. Darf ich dann mit dem Internetauftritt werben (z.B. Referenzliste auf meiner Internetseite)?
- Sponsoring
Ich übergebe den Internetauftritt und bekomme als Gegenleistung eine Werbefläche bpsw. auf einem Infostand des Vereins. Das Ganze wird über eine von mir geschriebene Rechnung erledigt. Wie buche ich diese Rechnung (Einnahme oder Ausgabe)?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eine brauchbare Antwort. Vll kann mir auch jemand einen Link geben, der mir die Problematik verdeutlicht!?
Auch wenn es eine Spende/Sponsoring ist, muss ich das doch dem FA irgendwie mitteilen. Und da ich nur eine Einnahmen/Ausgaben-Übersicht mache, wollte ich wissen, wo das nun reingehört.
Das mit der Refernzliste hat sich erledigt, war ein Denkfehler von mir.
Aber da fließt doch kein Cent Geld oder?
Muss sowas wirklich das Finanzamt wissen? Wieso denn? Wenn ich meiner Geschäftspartnerin beim Geschäftsessen nen Blumenstrauß schenke, den ich auf einer schönen Blumenwiese selbst gepflügt habe, sag ich das doch auch nicht dem Finanzamt...
Über Spenden versuche ich derzeit auch gerade Informationen zu bekommen - bei mir gibt es einen ähnlichen Fall.
Mir haben sich derzeit 3 Spenden-Arten erschlossen:
- Verzicht auf Leistungen
Bedeutet Rechnung stellen und auf Bezahlung verzichten.- Sachspende
Man vermacht eine Sache; geht denn da auch ein Internetprojekt als "Sache"?- Geldspende
Alle diese Sachen müssen auch gebucht werden. Aber wie? Geld fließt zwar wirklich nicht bei 1 und 2, dennoch sind es Ausgaben, die man geltend machen kann. Und für die braucht man Belege und Nachweise...
Im Lexware-Forum konnte mir niemand helfen. Vielleicht gibt es ja hier Spendenprofis?
Grüße
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@Levis:
Schenken (Mäzenatentum) und Spenden/Sponsoring ist ein großer Unterschied.
Nehmen wir mal an jemand bekommt mit, dass ich für einen Verein kostenlos einen Internetauftritt erstelle (ihn beschenke). Und nehmen wir mal an, die Konkurrenz erfährt davon. Das verstößt eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht - oder etwa nicht? Ich will einfach eine rechtlich und steuerlich saubere Form haben.
ist der Verein, für den du das machen möchtest ein als gemeinnützig anerkannter Verein?
Wenn ja, ist das recht einfach, der Verein kann dir nämlich dann eine Spendenquittung ausstellen, die du absetzen kannst.
Einfachste, klareste Vorgehensweise in diesem Fall:
- Du schreibst dem Verein eine ganz normale Rechnung zzgl. MWSt.
- der Verein bezahlt die Rechnung komplett inkl. MWSt.
- du überweist den Nettobetrag deiner Rechnung als Spende deklariert zurück an den Verein
- der Verein erstellt dir darüber (am Jahresende gewöhnlich) eine Spendenquittung
dann muss der Verein nur die MWSt. der Rechnung effektiv zahlen (die du ja auch an das FA abführen musst), dein zu versteuerndes Einkommen mindert sich um den Nettobetrag der Rechnung/die Höhe der Spendenquittung
kannst natürlich auch den Bruttobetrag (oder mehr) an den Verein zurücküberweisen, aber dann zahlst du unter'm Strich drauf, weil das FA die USt. haben will.
das ist einfach die sauberste und einfachste Lösung![]()
Vielen Dank schon mal für deine Antwort. Letzte Frage: Diese Spendenquittung schreibe ich bei der Steuererklärung als Ausgabe, oder?Zitat von Thomas
PS: MWSt fällt weg, wegen Kleinunternehmen!
für Spenden gibt es irgendwo ein extra Feld in der Steuererklärung ...
bin ich im Detail überfragt, macht mein Stb.![]()
@Thomas:
Ein Steuerbüro kann ich mir nicht ganz leisten. Aber das bekomme ich schon hin. Wichtig war mir jetzt nur, wie ich eine Spende erledige. Danke für die Hinweise!
Hallo zusammen,
leider bin ich mir trotz Durchlesen eurer Beiträge in meinem Fall
nicht ganz sicher.
MEIN FALL
Für eine Kirchengemeinde gestaltete ich ein Plakat. Statt Honorar
gab es wie verinbart eine Sachspendenquittung, korrekt von der
Gemiende ausgestellt mit Datum, Spendenzweck, Gegenwert, etc.).
MEINE FRAGE
Behandele ich diese Spendenquittung (324,80 EUR inkl. MwSt.)
wie eine gewöhnliche Quittung, wenn ich Büromaterial einkaufe?
Kann ich sie also voll als Ausgabeposten verbuchen?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Moritz Schmidt
Wieso willst du deine "Bezahlung" als Ausgabe buchen?
Weil ich ja etwas gespendet habe, nämlich meine LeistungWieso willst du deine "Bezahlung" als Ausgabe buchen?
<Plakatgestaltung>. Diese Spende hat den genannten Gegenwert.
Also entspricht der einer Ausgabe. Eben so, als hätte ich der
Gemeinde nicht meine Arbeit, sondern das Geld gespendet.
WICHTIG: Ich habe keine Bezahlung erhalten, lediglich eine
Spendenquittung!
Ich hoffe, der Zusammenhang ist nun klarer.
Ich finde das Vorgehen ziemlich zweifelhaft. Zumal eine Spende doch niemals eine Betriebsausgabe ist?!?
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