glaube ich nicht!!!!Zitat von officeextreme
Deine Fragen zum Thema Rechnung wurden im Forum x-mal erläutert; auch die Frage was die Rechnung im Zusammenhang mit Auslandsleistungen beinhalten muss; mein Tipp, sieh' mal in den §14 UStG oder suche hier im Forum danach.
Und wenn Du wirklich gelesen hättest (und das gelesene auch verstanden), dann hättest Du bereits eine Antwort zu Deinem 2. Teil deiner Frage.
Für einen Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen über USt in Deutschland. Wenn Du die USt im Ausland meinst, musst Du schon konkreter werden, dann kann man vielleicht auch helfen.Zitat von officeextreme
Im übrigen Forumsuche nach 14 UStG = 311 Treffer
Forumsuche Kleinunternehmer + Ausland = 40 Treffer
Viel Spaß beim lesen![]()


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!! Mal abgesehen davon kann ich nicht vorraussetzen, dass deutsche Demokratie den Mittelpunkt des Buisness darstellt und die ausländischen Unternehmer mir die Rechnung per Post zusenden, wo ja deutsche Unternehmer zu verpflichtet sind?! Also wie ist das zu handhaben? Wie definiert man "qualifizierte Signatur"?? (eingescannte Unterschrift wär mir klar-> aber wer macht das? Welche Arten der Signatur gibts noch?? -> Strichcodes???