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24.02.2006, 11:02
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Ausgaben geltend machen?
Ich möchte nun demnächst mein Gewerbe anmelden und für mich kommt erstmal nur die Kleinunternehmerregelung in Frage. Da ich noch einen Vollzeitjob habe und das Gewerbe nebenbei betreibe, liegen meine Gesamteinkünfte über dem Freibetrag. Nun möchte ich wissen, ob ich Betriebsausgaben von der Gesamtsteuerlast absetzen kann? Weil für das Gewerbe zahle ich ja gar keine Steuern, von denen ich das absetzen könnte...
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24.02.2006, 11:32
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die Kleinunternehmerregelung betrifft ja nur die Umsatz/Mehrwertsteuer, auch jemand der diese abführen muss/will, kann nichts von dieser Steuer "absetzen".
Du rechnest ganz normal deine Ausgaben gegen deine Einnahmen und was übrig bleibt, ist der Gewinn. Und den wiederum musst du bei deiner persönlichen Ekst.-erklärung angeben.
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24.02.2006, 22:24
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
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Stimme meinem Vorredner voll zu. Ausgaben sind z. B. Bewirtungsbelege (richtig ausgefüllt), PWZ, Büromaterial, Telefon, etc.
Bei einigen Ausgaben musst du aber, sofern du kein extra Büro für das Gewerbe hast, einen Privatanteil gegenrechnen. Das mindert dann praktisch die Ausgaben bzw. erhöht den Gewinn wieder.
Ansonsten Einnahmen ./. Ausgaben = Gewinn
cu Flori
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25.02.2006, 17:42
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Zitat:
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Zitat von POONS
Ausgaben sind z. B. Bewirtungsbelege (richtig ausgefüllt), PWZ, Büromaterial, Telefon, etc.
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aber irgendwie kann man diese ausgaben doch geltend machen, oder? was heißt denn sonst dieses "von der steuer absetzen"?
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25.02.2006, 18:07
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von keeny
was heißt denn sonst dieses "von der steuer absetzen"?
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Nur weil es solche oder ähnliche Floskeln und Redewendungen in unserem Sprachgebrauch gibt, heißt das ja noch lange nicht, das da 100% Wahrheit drin stecken bzw. diese immer korrekt verwendet werden.
Gewerbe: Alle zur Ausübung des Gewerbes notwendigen Ausgaben werden direkt 1:1 mit den Einnahmen verrechnet, mindern diese also in voller Höhe.
Das was übrig bleibt wird zur Berechnung von Steuern herangezogen.
Einkommenssteuer: Ausgaben, z.B. für berufliche Fortbildung, bekommst du ja nicht 1:1 vom FA wieder, sondern diese mindern allerhöchstens dein zu versteuerndes Einkommen. In diesem Zusammenhang wird deine Floskel am meisten verwendet.
Alle Klarheiten beseitigt? 
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25.02.2006, 18:21
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn du die Kleinunternehmerregelung verwendest bezieht sich dies auf die Umsatzsteuer und du brauchst diese nicht zu zahlen.
Einkommensteuerlich ermittelst du deinen Gewinn mit einer EÜR. Der Gewinn stellt dann die Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar und wird dann mit deinen anderen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeiten oder sonstwas verrechnet. Dann werden noch ein paar andere Beträge abgezogen, wie z.B. bestimmte Versicherungsbeiträge und irgendwann ergibt dies das sogenannte "zu versteuernde Einkommen".
Wenn dieses unter der Progressionsgrenze von 7.664,- EUR liegt, dann zahlst du keine Einkommensteuer. Demnach kannst du auch nichts von der Steuer absetzen, weil du ja keine Steuern gezahlt hast.
Gruß
Sven
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01.03.2006, 13:00
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Ffm
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>>Wenn dieses unter der Progressionsgrenze von 7.664,- EUR liegt, dann zahlst du keine Einkommensteuer. Demnach kannst du auch nichts von der Steuer absetzen, weil du ja keine Steuern gezahlt hast.<<
Ich denke, wenn jemand eine "nichtselbständige Beschäftigung" hat, zahle er nach den persönlichen Steuermerkmalen jeden Monat Lohnsteuer.
nur für den gewinn aus dem Gewerbe wurden noch keine Steuern bezahlt.
Je nachdem ob der Gewinn des Gewerbes die Werbungskosten, Sonderausgaben usw. ausgleicht oder überschreitet, gibt es am Ende des Jahres Steuer zurück oder nicht.
Nicht zu vergessen die Progression wenn der Gewinn das zu versteuernde Einkommen erhöht...
Lia
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01.03.2006, 14:43
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klar, das sind ja Sachen die auf auf jeden zutreffen, der "Einkommen" zu versteuern hat.
Die Einkommensteuererklärung hat aber nicht direkt was mit den von keeny genannten Betriebsausgaben zu tun.
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