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Thema: ein Kleinunternehmen und GbR?

  1. #1
    TP-Newbie hexler macht alles soweit korrekt
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    1

    ein Kleinunternehmen und GbR?

    Hallo.

    Erstmal Danke für die tollen Infos udn FAQs hier im FOrum helfen wirklich en Menge sich zurechtzufinden

    Nun zu meienr Situation:

    Ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, sodass ich Mwst auswiesen darf.

    Nun würde gerne ein Kumpel in dieser Firma mitmachen. Als Angestellten möchte ich ihn aber wegen der anfallenden Lohnsteuer nicht einstellen. Er soll eher wie ein "Teilinhaber" fungieren.

    Könnten wir nun eine GbR Gründen und das ganze unter einer Firma laufen lassen? Auf der Gewerbeanmeldung kann man da ein Feld namens "Gesellschaftereintritt" ankreuzen. Könnte sich mein Partner so bei unserer Gemeinde anmelden und somit meiner Firma "beitreten"?

    Weiterhin habe ich hier im Forum gelesen, dass der GbR eine eigene Umsatzsteuernummer bekommt. Müssten dann jeder von uns + für die GbR eine Vorsteuererklärung abgeliefert werden? Was ja eigentlich sinnlos ist, da es sich um ein und derselben Firma handeln würde.

    Danke für eure Antworten...

  2. #2
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Könnten wir nun eine GbR Gründen und das ganze unter einer Firma laufen lassen? Auf der Gewerbeanmeldung kann man da ein Feld namens "Gesellschaftereintritt" ankreuzen. Könnte sich mein Partner so bei unserer Gemeinde anmelden und somit meiner Firma "beitreten"?
    Ja das geht. Am besten gehtst du einfach mit deinem zukünftigen Partner zum Amt, die werden dir dann schon sagen was genau auszufüllen ist.

    Weiterhin habe ich hier im Forum gelesen, dass der GbR eine eigene Umsatzsteuernummer bekommt. Müssten dann jeder von uns + für die GbR eine Vorsteuererklärung abgeliefert werden? Was ja eigentlich sinnlos ist, da es sich um ein und derselben Firma handeln würde.
    Natürlich nur für die GbR.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  3. #3
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    ACHTUNG: DIe Aufnahme eines Geselschafters kann unter Umständen Ertragsteuerlichen Konsequenzen haben. Es liegt hier nämlich ein Fall des §24 Umwandlungssteuergesetz vor. Du bringst Dein Einzelunternehmen in die GbR rein und der andere, was macht der??? Könnte auch eine Schenkung in Höhe des hälftigen Teilwerts sein....Also VORSICHT

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