Hallo,
eingenommene Umsatzsteuer ans FA abführen,
ausgegebene Umsatzsteuer sind Beträge, die Du normalerweise
als Vorsteuer von den eingenommenen abziehst.
Die innergemeinschaftlichen Erwerbe (was für'n Wort überhaupt!)
werden dann in der Umsatzsteuererklärung bei den abziehbaren
Vorsteuerbeträgen eingetragen.
Gruss
23012
Nach bestem Wissen - aber ohne Gewähr! Frag beim FA, wenn nötig,
die haben sich das ja ausgedacht...


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