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Alt 27.02.2006, 17:49   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
wiantomi macht alles soweit korrekt

Steuerl. Ablauf innergemein. Erwerb


Hallo!

Ich komme mit der Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb nicht weiter und brauche dringend Hilfe!

Also: Ich möchte demnächst Waren aus der EU nach Deutschland "einführen" also innergemeinschaftlich erwerben, um diese dann weiterzuverkaufen.
Aber was passiert mit der Umsatzsteuer?

1. Schritt: Ich habe eine USt-Id-Nummer und erwerbe somit steuerfrei. Nach Erhalt der Ware, gebe ich in der Umsatzsteuervornameldung Zeile 35 meinen Erwerb an und zahle die Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Das ist erstmal richtig oder?

2. Schritt: Jetzt verkaufe ich das ganze weiter. Ich schreibe einen Rechnung und es entsteht schon wieder Umsatzsteuer, die ich an das Finanzamt zahle. Wie und wann hole ich mir jetzt meine bereits entrichtete Steuer wieder?
Oder zahle ich beim 1. Schritt keine Umsatzsteuer sondern erst beim zweiten?

Ich sitze total in der Sackgasse. Habe schon diverse Bücher gewälzt ohne schlauer zu werden. Vielleicht kennt Ihr die Lösung des Problems.

Vielen Dank im Voraus!

Antje
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.02.2006, 11:20   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,
eingenommene Umsatzsteuer ans FA abführen,
ausgegebene Umsatzsteuer sind Beträge, die Du normalerweise
als Vorsteuer von den eingenommenen abziehst.
Die innergemeinschaftlichen Erwerbe (was für'n Wort überhaupt!)
werden dann in der Umsatzsteuererklärung bei den abziehbaren
Vorsteuerbeträgen eingetragen.
Gruss
23012

Nach bestem Wissen - aber ohne Gewähr! Frag beim FA, wenn nötig,
die haben sich das ja ausgedacht...
__________________
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23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2006, 16:28   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
wiantomi macht alles soweit korrekt
Hallo 23012!

Ich habe gestern nochmal gegoogelt und es hiess diese Umsatzsteuer wäre nur ein durchlaufender Posten. So wie ich es nun verstanden habe, gibt man innerhalb einer (?) Umsatzsteuervoranmeldung die innergemeinschaftlichen Erwerbe an und zieht den Betrag als Vorsteuer wieder ab. Was mir noch nicht 100% klar ist, ob es wirklich innerhalb derselben Umsatzsteuervoranmeldung passiert, aber das wäre durchaus sinnvoll.

Eigentartiger Weise habe ich diese Erläuterung auf einer österreichischen Seite gefunden. Wenn man in Germany an solch eine Erläuterung ran will, muss man erstmal bezahlen.

Danke nochmal!

Antje
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 08:43   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von wiantomi
1. Schritt: Ich habe eine USt-Id-Nummer und erwerbe somit steuerfrei. Nach Erhalt der Ware, gebe ich in der Umsatzsteuervornameldung Zeile 35 meinen Erwerb an und zahle die Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Das ist erstmal richtig oder?
Das ist ein Trugschluss; Du erwirbst die Ware nicht umsatzsteuerfrei!!! Bei den igErwerb wird nur der Steuerschuldner durch die Angabe der ID-Nummer verlagert. Dadruch, dass Du Deine Id-Nummer verwendest, musst Du nun für den Wareneinkauf USt zahlen (die USt, die sonst der Verkäufer hätte an das FSA abführen müssen, und Du zuvor an den Verkäufer überwiesen hättest); die zahlst Du nun direkt ans FA und nicht an den Verkäufer. Formular Zeile 35

Gleichzeitig ist aber auch der Vorsteuerabzug zu prüfen. Wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du Dir den gleichen Betrag gleich wieder als Vorsteuer abziehen; Formular Zeile 56.

Damit hättest Du quasi Deine von Dir genannte "Steuerfreiheit"; sagen wir mal lieber Du bist an dieser Stelle nicht USt belastet.

Zitat:
Zitat von wiantomi
2. Schritt: Jetzt verkaufe ich das ganze weiter. Ich schreibe einen Rechnung und es entsteht schon wieder Umsatzsteuer, die ich an das Finanzamt zahle. Wie und wann hole ich mir jetzt meine bereits entrichtete Steuer wieder?
Oder zahle ich beim 1. Schritt keine Umsatzsteuer sondern erst beim zweiten?
Diese Frage sollte durch die Erste Antwort erledigt sein.
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 09:21   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
wiantomi macht alles soweit korrekt
Danke! Wieder einen Schritt weiter. Jetzt muss ich nur noch den Zoll mit Fragen löchern, da es sich um Alkohol handelt
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 14:13   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Frankfurt am Main
Champagner macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von wiantomi
Danke! Wieder einen Schritt weiter. Jetzt muss ich nur noch den Zoll mit Fragen löchern, da es sich um Alkohol handelt
Wenn es sich z.B. um Schaumwein oder Champagner handelt, dann ist Schaumweinsteuer fällig. Diese rechtzeitig nach dem Import (innerhalb von max. 4 Wochen) mit dem Importmantelbogen an das zuständige Hauptzollamt schicken. Das Zollamt erstellt eine Zollübersicht und zieht die Beträge von Dir ein (oder erstellt eine Rechnung zum Ausgleich).

Ähnlich bei hochprozentigen Dingen.

M.E. gibt es bei Wein oder Bier keine weitere Regelung für Zölle - solange die nicht über 20 % (??? oder so in der Höhe) Alkohol haben.

Lieben Gruss
Stephan

Geändert von Champagner (09.04.2006 um 15:00 Uhr).
Champagner ist offline   Mit Zitat antworten
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