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Zitat von wiantomi
1. Schritt: Ich habe eine USt-Id-Nummer und erwerbe somit steuerfrei. Nach Erhalt der Ware, gebe ich in der Umsatzsteuervornameldung Zeile 35 meinen Erwerb an und zahle die Umsatzsteuer ans Finanzamt.
Das ist erstmal richtig oder?
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Das ist ein Trugschluss; Du erwirbst die Ware nicht umsatzsteuerfrei!!! Bei den igErwerb wird nur der Steuerschuldner durch die Angabe der ID-Nummer verlagert. Dadruch, dass Du Deine Id-Nummer verwendest, musst Du nun für den Wareneinkauf USt zahlen (die USt, die sonst der Verkäufer hätte an das FSA abführen müssen, und Du zuvor an den Verkäufer überwiesen hättest); die zahlst Du nun direkt ans FA und nicht an den Verkäufer. Formular Zeile 35
Gleichzeitig ist aber auch der Vorsteuerabzug zu prüfen. Wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du Dir den gleichen Betrag gleich wieder als Vorsteuer abziehen; Formular Zeile 56.
Damit hättest Du quasi Deine von Dir genannte "Steuerfreiheit"; sagen wir mal lieber Du bist an dieser Stelle nicht USt belastet.
Zitat:
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Zitat von wiantomi
2. Schritt: Jetzt verkaufe ich das ganze weiter. Ich schreibe einen Rechnung und es entsteht schon wieder Umsatzsteuer, die ich an das Finanzamt zahle. Wie und wann hole ich mir jetzt meine bereits entrichtete Steuer wieder?
Oder zahle ich beim 1. Schritt keine Umsatzsteuer sondern erst beim zweiten?
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Diese Frage sollte durch die Erste Antwort erledigt sein.