
Zitat von
koi-sh
"Vergleichende Werbung" ist das meiner Ansicht nach nicht...
"Der Mitbewerber und das, worauf sich der Vergleich bezieht, darf durch den Vergleich nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden." (So zu finden unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...chendewerbung/, der erste Eintrag bei Google wenn man deinen Link öffnet)
Der Begriff "Billigprodukt" ist nach meiner Einschätzung doch ganz eindeutig herabsetzend!
EDIT
Das Problem wird aber wohl sein, das du deinem Mitbewerber die Aussage nicht nachweisen kannst, zumal dein Kunde im Ernstfall wohl kaum FÜR dich aussagen wird...