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Rechtliche Frage zur Kaltaquise
Hallo,
ungefragte Kaltaquise per Telefon ist verboten, das weiss ich auch. Gilt dies auch für einmalige Webezusendung per "normaler" Post?
Also hier mal ein Bespiel aus einer anderen BRanche, damit man sich ungefähr vorstellen kann, was gemeint ist:
Händler X verkauft Babyklamotten. Nun sieht er in der Zeitung Z eine Anzeige "Wir freuen uns, die Geburt unserers Babys B anzuzeigen". Darf der Händler dem jungen Elternpaar nun einen Brief schreiben und seine Produkte anbieten? Habt Ihr damit Erfahrungen?
Danke & Gruß
Andy
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