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Thema: Rechtliche Frage zur Kaltaquise

  1. #1
    TP-Junior QAndy2001 macht alles soweit korrekt
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    Feb 2005
    Beiträge
    16

    Rechtliche Frage zur Kaltaquise

    Hallo,

    ungefragte Kaltaquise per Telefon ist verboten, das weiss ich auch. Gilt dies auch für einmalige Webezusendung per "normaler" Post?

    Also hier mal ein Bespiel aus einer anderen BRanche, damit man sich ungefähr vorstellen kann, was gemeint ist:

    Händler X verkauft Babyklamotten. Nun sieht er in der Zeitung Z eine Anzeige "Wir freuen uns, die Geburt unserers Babys B anzuzeigen". Darf der Händler dem jungen Elternpaar nun einen Brief schreiben und seine Produkte anbieten? Habt Ihr damit Erfahrungen?

    Danke & Gruß
    Andy

  2. #2
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    869
    Nein, darf er nicht:
    Kaltaquise B2C ist in Deutschland (zu recht) verboten.

    Bei B2B ist das aber was anderes: Könnte der zu aquirierende potenziel Interesse haben an dem angepriesenen Produkt oder der Leistung, geht das rechtlich klar. Fallstricke gibt es da aber auch.
    In der c't 2006/05 gibt es einen Artikel darüber; kann ich Dir per Mail zukommen lassen.


    Grüße
    Holger

  3. #3
    TP-Junior r4nk macht alles soweit korrekt
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    der artikel würde mich auch ma interessieren ---> info@corepixel.de

    danke

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