Nein, darf er nicht:
Kaltaquise B2C ist in Deutschland (zu recht) verboten.
Bei B2B ist das aber was anderes: Könnte der zu aquirierende potenziel Interesse haben an dem angepriesenen Produkt oder der Leistung, geht das rechtlich klar. Fallstricke gibt es da aber auch.
In der c't 2006/05 gibt es einen Artikel darüber; kann ich Dir per Mail zukommen lassen.
Grüße
Holger


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