Hallo ...
ist das ein vorgezogener Aprilscherz oder eine wirkliche Frage?
Denken Sie bei einem Angebot 10 Tage weiterarbeiten zu dürfen, tatsächlich über eine Gewerbeanmeldung nach ?

... mal ganz abgesehen davon, dass es eh eine Scheinselbständigkeit wäre...
Bieten Sie den Buben an, auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung weiterzuarbeiten...

bei dem unüberschaubaren Zeitraum natürlich nur mit entsprechendem Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall... vermögenswirksame Leistung wäre auch nicht schlecht... Gehaltszahlung nur gegen Vorkasse oder Bankbürgschaft... versteht sich ja von selbst
MfG
BEBOUB