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Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  1. #1
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo,
    ich habe Fragen zum Fragebogen zur Betriebseröffnung:

    Zeile 45: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist dort das vor.Brutto-Jahreseinkommen anzugeben?

    Zeile 49: Was sind Sonderausgaben?

    Zeile 52: Ist es ein abweichendes Wirtschaftsjahr, wenn Betriebseröffnung am 16.1. war? Oder wie ist das gemeint?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin

    Zeile 45: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist dort das vor.Brutto-Jahreseinkommen anzugeben?
    Ganz sicher das dort Einkommen steht und nicht Einkünfte?

    Auf jeden Fall wird vom Brutto ausgegangen und davon sind dann die sogenannten Werbungskosten abzuziehen; also die Kosten, die berufliche veranlasst sind (z.B. spezielle Arbeitskleidung wie Blaumann oder Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel etc.). Pauschal ist da der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 EUR von den Bruttoeinnahmen abzuziehen, es sei denn es können höhere Beträge glaubhaft gemacht werden. Einfach mal in den letzten Steuerbescheid reinschauen, da sollte dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit drin stehen.

    Zeile 49: Was sind Sonderausgaben?
    Sonderausgaben sind die in § 10 EStG genannten Kosten wie z.B. Versicherungsaufwendungen, Kirchensteuerbeträge, Steuerberatungskosten soweit diese auf die Einkünfteermittlung entfallen etc.

    Zeile 52: Ist es ein abweichendes Wirtschaftsjahr, wenn Betriebseröffnung am 16.1. war? Oder wie ist das gemeint?
    Nein, das bezieht sich zumeist auf Landwirte, weil die nach der Ernte einfacher ihre Inventur machen können und dann dementsprechend das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    danke für die Antwort.

    Ja, hatte mich versehen, in Zeile 45 geht es um Einkünfte, aber ist das nicht das selbe? Egal....

    Ja gut, das sind ja Schätzungen , wenn ich das richtig verstanden habe, wird mit der Einkommenssteuererklärung später "abgerechnet". Monatliche Vorrauszahlungen werden ja vom Arbeitgeber des Hauptberufes abgeführt an den fiskus. Und die Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden am Anfang so gering sein, das dort auch keine Vorrauszahlungen zu erwarten sind. Oder ab wann fordert das FA hier auch Vorrauszahlungen?

    Die 7500,- EUR Grenze bezieht sich ja auf das Gesamteinkommen oder nur auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit?

  4. #4
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    Ja, hatte mich versehen, in Zeile 45 geht es um Einkünfte, aber ist das nicht das selbe? Egal....
    Im Steuerrecht hängt vieles an Begrifflichkeiten.
    z.B. ist das Einkommen etwas ganz anderes

    Oder ab wann fordert das FA hier auch Vorrauszahlungen?
    Ab wann das FA Vorauszahlungen festsetzt ist schwer zu sagen. Vorauszahlungen sind jedenfalls nur dann festzusetzen, wenn diese 200 EUR im Kalenderjahr betragen und mindestens 50 EUR im Voranmeldungszeitraum.
    Aber da würde ich mir überhaupt keine Gedanken drüber machen, wenn das Gewerbe nur nebenbei läuft.

    Die 7500,- EUR Grenze bezieht sich ja auf das Gesamteinkommen oder nur auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit?
    Auf das zu versteuernde Einkommen. Also grob gesagt auf alle Einnahmen, abzgl. der zugehörigen Kosten, abzgl. der Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge etc.) und abzgl. der außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten, sofern sie bestimmte Grenzen übersteigen).

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Grins...

    Da hab ich gestern den Vordruck runtergeladen und ausgefüllt...

    Hab mich nur gewundert, das vom Fa nichts kam.

    Und heut kam dann Post vom FA mit dem Vodruck...

    Die lassen halt nichts anbrennen...

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