Moin
Ganz sicher das dort Einkommen steht und nicht Einkünfte?Zeile 45: Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist dort das vor.Brutto-Jahreseinkommen anzugeben?
Auf jeden Fall wird vom Brutto ausgegangen und davon sind dann die sogenannten Werbungskosten abzuziehen; also die Kosten, die berufliche veranlasst sind (z.B. spezielle Arbeitskleidung wie Blaumann oder Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel etc.). Pauschal ist da der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 EUR von den Bruttoeinnahmen abzuziehen, es sei denn es können höhere Beträge glaubhaft gemacht werden. Einfach mal in den letzten Steuerbescheid reinschauen, da sollte dann die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit drin stehen.
Sonderausgaben sind die in § 10 EStG genannten Kosten wie z.B. Versicherungsaufwendungen, Kirchensteuerbeträge, Steuerberatungskosten soweit diese auf die Einkünfteermittlung entfallen etc.Zeile 49: Was sind Sonderausgaben?
Nein, das bezieht sich zumeist auf Landwirte, weil die nach der Ernte einfacher ihre Inventur machen können und dann dementsprechend das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.Zeile 52: Ist es ein abweichendes Wirtschaftsjahr, wenn Betriebseröffnung am 16.1. war? Oder wie ist das gemeint?
Gruß
Sven


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