Das ist eine neue Tätigkeit, die als freiberufliche Tätigkeit gilt und beim FA anzuzeigen ist.
Zitat:
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Gibt man diese Einnahmen einfach in der Steuererklärung unter selbststängige Tätigkeiten an oder muss man noch weitere Dinge (vor dem Job) veranlassen? (Steuer?, FA?, Gewerbe?)
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Die Person wäre im Rahmen ihrer schriftstellerischen Tätigkeit ganz normaler Freiberufler und muss eine EÜR erstellen, ansonsten fällt mir da nichts zu ein. Also einfach den Gewinn als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eintragen
Im übrigen hat ein Anwalt in seinem Jura-Studium auch ein bisschen Steuerrecht gehabt, so dass er über solche Sachen durchaus im Bilde sein sollte.