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Thema: Veröffentlichungen neben Hauptberuf – Steuer?

  1. #1
    spl
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    Veröffentlichungen neben Hauptberuf – Steuer?

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage im bezug auf die Steuer.

    Ein Angestellter (in diesem Fall Anwalt) schreibt neben seiner Berufstätigkeit (mit Erlaubnis seiner Firma) Aufsätze für eine Zeitschrift und bekommt dafür von dem Verlag Geld überwiesen.

    Gibt man diese Einnahmen einfach in der Steuererklärung unter selbststängige Tätigkeiten an oder muss man noch weitere Dinge (vor dem Job) veranlassen? (Steuer?, FA?, Gewerbe?)

    Danke für die Hilfe.
    Gruß Sebastian

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  2. #2
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    Das ist eine neue Tätigkeit, die als freiberufliche Tätigkeit gilt und beim FA anzuzeigen ist.

    Gibt man diese Einnahmen einfach in der Steuererklärung unter selbststängige Tätigkeiten an oder muss man noch weitere Dinge (vor dem Job) veranlassen? (Steuer?, FA?, Gewerbe?)
    Die Person wäre im Rahmen ihrer schriftstellerischen Tätigkeit ganz normaler Freiberufler und muss eine EÜR erstellen, ansonsten fällt mir da nichts zu ein. Also einfach den Gewinn als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eintragen
    Im übrigen hat ein Anwalt in seinem Jura-Studium auch ein bisschen Steuerrecht gehabt, so dass er über solche Sachen durchaus im Bilde sein sollte.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    spl
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    Danke für die Antwort.
    Die Inhalte des Jurastudiums sind von Uni zu Uni sehr verschieden und von der Annahne würde ich eher nicht ausgehen.

    Ist erledigt!
    Gruß Sebastian

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