Einfach den Zahlungsnachweis dabei heftenJetzt frage ich mich allerdings ob das ausreicht!
Vorsteuerabzug sollte allerdings nicht möglich sein mangels elektronischer Signatur bei der Rechnung
Hallo,
kleine naive Steuerfrage. Ich habe bei GetACoder.com jeweils spanische
und französische Übersetzer für meine Webseiten gesucht. Ich habe diese
Leute gebeten mir (auf elekronischem Weg) Rechnungen zu schicken und das Geld per Paypal überwiesen. Jetzt frage ich mich allerdings ob das ausreicht! Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, dass das Finanzamt das akzeptiert?
Die wollen doch sicher irgendwie sicherstellen, dass ich mir die Rechnung nicht selbstgeschrieben habe. Wie erreiche ich das?
Vielen Dank für Antworten!
Blandi
Geändert von blandi (05.03.2006 um 08:56 Uhr)
Einfach den Zahlungsnachweis dabei heftenJetzt frage ich mich allerdings ob das ausreicht!
Vorsteuerabzug sollte allerdings nicht möglich sein mangels elektronischer Signatur bei der Rechnung
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Vielen Dank für den Hinweis, wenn das so funktioniert bin ich schon glücklich. An Vorsteuerabzug hatte ich eh nicht gedacht, da keine MwSt ausgewiesen ist und die Rechnungssteller Nicht-EUler waren.Zitat von Poloatze
Blandi
Aber hallo,
Reverse-Charce-Verfahren § 13b UStG
Bei sonstigen Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Allerdings wäre dann der Vorsteuerabzug doch möglich, quasi ein Nullspiel.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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