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Thema: Finanzamt und ausländische Rechnungen

  1. #1
    TP-Newbie blandi macht alles soweit korrekt
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    Finanzamt und ausländische Rechnungen

    Hallo,

    kleine naive Steuerfrage. Ich habe bei GetACoder.com jeweils spanische
    und französische Übersetzer für meine Webseiten gesucht. Ich habe diese
    Leute gebeten mir (auf elekronischem Weg) Rechnungen zu schicken und das Geld per Paypal überwiesen. Jetzt frage ich mich allerdings ob das ausreicht! Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, dass das Finanzamt das akzeptiert?
    Die wollen doch sicher irgendwie sicherstellen, dass ich mir die Rechnung nicht selbstgeschrieben habe. Wie erreiche ich das?

    Vielen Dank für Antworten!
    Blandi
    Geändert von blandi (05.03.2006 um 08:56 Uhr)

  2. #2
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    Jetzt frage ich mich allerdings ob das ausreicht!
    Einfach den Zahlungsnachweis dabei heften

    Vorsteuerabzug sollte allerdings nicht möglich sein mangels elektronischer Signatur bei der Rechnung
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie blandi macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Poloatze
    Einfach den Zahlungsnachweis dabei heften

    Vorsteuerabzug sollte allerdings nicht möglich sein mangels elektronischer Signatur bei der Rechnung
    Vielen Dank für den Hinweis, wenn das so funktioniert bin ich schon glücklich. An Vorsteuerabzug hatte ich eh nicht gedacht, da keine MwSt ausgewiesen ist und die Rechnungssteller Nicht-EUler waren.

    Blandi

  4. #4
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    Aber hallo,

    Reverse-Charce-Verfahren § 13b UStG

    Bei sonstigen Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. Allerdings wäre dann der Vorsteuerabzug doch möglich, quasi ein Nullspiel.

    Gruß
    Sven
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