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Alt 05.03.2006, 13:03   #1
TP-Newbie
 
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babba macht alles soweit korrekt
Question

Klassifizierung gewerblich genutzter Räume


Liebe Forum Gemeinde,

leider habe ich erst gestern dieses einzigartige Forum entdeckt und muss den Machern und Beitragenden ein riesenhaftes Lob aussprechen und ziehe den Hut.

Mit diesem Fundus an extrem kompetenten und nützlichen Informationen, wäre es mir vor ca. einem Jahr wesentlich leicher gefallen, mich für die Gewerbeanmeldung vorzubereiten.

Nun ist ja die Zeit der Steuererklärung und in diesem Zusammenhang habe ich Hinweise zur Behandlung von Arbeitszimmern gesucht und bei Euch auch gefunden.

Ganz begeistert bin ich von dem pdf-Dokument zum Thema Arbeitszimmer, dass auch mit Fallbeispielen verständlich aufgebaut ist.

Trotzdem - als Nichtjurist (Ingenieur der Elektrotechnik) habe ich zugegebenerweise immer wieder Probleme mit den 'nebulös/wachsweich' umschriebenen Werken der Juristen und Steuerfachleute und hoffe auf diesem Weg einen Tipp zu erhalten.

Meine Situation:
Ich übe derzeit eine 'normalen' Ganztagsbeschäftigung als Arbeitnehmer aus und dies in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Büro.

Anfang letzten Jahres habe ich - mit Genehmigung meines Arbeitgebers - ein völlig anderes Gewerbe angemeldet und betreibe dies momentan als Kleinunternehmer.
Es handelt sich dabei um Herstellung und Verkauf von Modeschmuck und Modeschmuck-Rohware über Ebay und über einen eigenen Online-Shop. Für dieses Gewerbe belege ich zwei kleine Zimmer im eigenen Haus (Lager, Werkstatt, kl. Fotostudio, eigner Server für den Online-Shop, Bildbearbeitung, Webseitenbearbeitung usw.) ausschliesslich für diese Tätigkeit.

Mir unklar ist, die Differenzierung zwischen betrieblicher und beruflicher Nutzung, bzw. ob ich die Zimmer als Mittelpunkt meiner gesamten betieblichen Betätigung ansehen kann (oder macht mir meine 'normale' berufliche Tätigkeit da einen Strich durch die Rechnung?)

Ich bedanke mich im voraus schon mal bei Allen, die sich bereit erklären mir wertvolle Hinweise zu geben (aller Anfang ist schwer).

Gruss babba
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Alt 05.03.2006, 13:22   #2
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Betrieblich und beruflich ist quasi dasselbe. Betrieblich ist der Begriff für die Gewinneinkunftsarten (Land- und Forst, Gewerbebetrieb und Freiberufler) und beruflich für die Überschusseinkunftsarten (Arbeitnehmertätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte).

Zitat:
Mir unklar ist, die Differenzierung zwischen betrieblicher und beruflicher Nutzung, bzw. ob ich die Zimmer als Mittelpunkt meiner gesamten betieblichen Betätigung ansehen kann (oder macht mir meine 'normale' berufliche Tätigkeit da einen Strich durch die Rechnung?)
Das Arbeitszimmer ist tätigkeitsbezogen zu betrachten. Da das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt ist ein Abzug in uneingeschränkter Höhe möglich. Die Arbeitnehmertätigkeit spielt somit keine Rolle, weil diese nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun hat.

Gruß
Sven
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Alt 05.03.2006, 14:33   #3
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Hallo!

Ich wäre froh, wenn es so wäre! Habe mir mal die arbeitszimmer.pdf durchgelesen und auf Seite 12/13 steht das, was in diesem Fall passt. Auf Seite 13 oben steht, dass nur 1250 EUR angesetzt werden können.

Ich wäre froh, wenn das jetzt jemand wiederlegen könnte.

Grüsse!

Antje
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Alt 05.03.2006, 14:48   #4
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Schau dir mal die Tabelle auf Seite 2 an. Ich hoffe dann wird es klarer

EDIT: Ab 01.01.2007 ist es geplant, dass nur noch Ausnahme 1 berücksichtigt werden kann.
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Geändert von Sven (05.03.2006 um 14:50 Uhr).
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Alt 05.03.2006, 14:59   #5
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Sorry, hab' das Wörtchen "gesamten" betrieblichen und beruflichen Tätigkeit überlesen. Hast recht, also doch nur ein begrenzter Abzug.
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Geändert von Sven (05.03.2006 um 15:02 Uhr).
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Alt 05.03.2006, 15:00   #6
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Aber er hat doch noch Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit!

Und das Beispiel auf Seite 12/13?

Liegt nicht die Betonung auf "gesamten beruflichen ..."

Also ich persönlich wäre total froh, wenn man in so einen Fall alles angeben kann, da es mir ähnlich geht, aber mir fehlt der Glaube.
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2006, 15:01   #7
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Schade!
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