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Thema: Rechtliche Frage zur Änderung des Zahlungsablaufs von Seiten des Auftraggebers

  1. #1
    TP-Newbie nichuchi macht alles soweit korrekt
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    Beiträge
    3

    Rechtliche Frage zur Änderung des Zahlungsablaufs von Seiten des Auftraggebers

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe ganz akut ein kleines Problem, zu dem ich dringend ein paar rechtliche AUskünfte bräuchte - und daher hoffe, dass mir jemand von Euch helfen kann.

    Ich habe nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet, muss jedoch wie üblich aufpassen, nicht in die Gefahr der Scheinselbstständigkeit zu geraten. AUf Grund dessen habe ich zwischendurch einfach mal einen Promotionjob angenommen, um einfach etwas Abwechslung in die Auftraggeberliste zu kriegen. Alles soweit in Ordnung. Ich habe den Job getan, meinem Auftraggeber (auf seinen Wunsch hin) sogar eine Kopie meines Gewerbescheins ausgehändigt und meine Rechnung geschrieben.

    Nun habe ich 3 Wochen später eine Massenmail an alle deren "Mitarbeiter", also Promoter, erhalten, in der sie einem mitteilen, dass sie die geschriebenen Rechnungen nicht überweisen werden. Der Grund? Viele Rechnungen werden falsch ausgestellt und sie hätten zu viel Arbeit, diese korrigieren zu lassen.

    Alles schön und gut! Nur, jetzt möchten sie alle - auch RÜCKLÄUFIG - über Sozialversicherungsnummer pauschal versteuert abrechnen! D.h. nicht nur dürfte ich meine Rechnung stornieren, sondern hätte damit komplett den Sinn verfehlt, warum ich überhaupt an dieser Aktion teilgenommen habe - nämlich um eine Rechnung schreiben zu können!!!

    Meine Frage nun, dürfen die das überhaupt? Mich pauschal versteuert auszahlen, obwohl ich als Gewerbetreibende diesen Job angenommen und ihnen diesbezüglich eine Rechnung geschrieben habe? Dürfen die rückläufig - zur Optimierung ihrer Buchhaltungsabläufe - alle Gewerbetreibende mit dieser Prozedur ohne deren Einverständnis abhandeln?

    Sollte jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrung gemacht haben oder sich in diesen Rechtsdingen auskennen, bitte ich Euch ganz dringend um Hilfe.
    Notfalls müßte ich natürlich einen Rechtsanwalt einschalten, doch bei der Summe, die die Rechnung ausmacht, zahle ich letztlich wohl nur drauf!

    DAnke schon mal und ganz liebe Grüsse

    nichuchi

  2. #2
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Sep 2003
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    Sankt Augustin
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    Ich kann keine rechtssichere Auskunft geben. Aber wenn Du eine Arbeit auf Rechung vereinbar hast und deine Rechung ok war, dann müssen die auch Zahlen. Bei zukünfigen Arbeiten sieht das anders aus.

    Ich würde das Gespräch suchen und Deine Forderung erklären. Stelle fest das Du um eine Mahnung und weitere Schritt nicht herum kommen wirst. Lege dar, das mit Deiner Rechung und Deiner Selbstständigkeit alles ok ist.
    Wenn die vernünfigt sind, dann werden die Zahlen.

    Gibt es was schriftliches? Vertrag etc.?
    Gruß Sebastian

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