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06.03.2006, 14:10
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Lutherstadt Wittenberg
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Lohnzahlung runtergesetzt
Hallo Leute,
ich frag ma für meine Freundin hier nach, eventuell hat ja mal einer einen Tipp ob das rechtens ist.
Und zwar, meine Freundin ist Friseurin, ein ohnehin völlig unterbezahlter Job, und Ihre Cheffin hat sie eben angerufen und gesagt, dass ihr Lohn gekürzt wird, da die Förderung ausläuft. Sie soll jetzt für 600 Euro brutto VOLL arbeiten, sie bekommt dann netto 400 Euro, das ist ja wohl ein Witz!! Sie ist Hammer gut in Ihrem Job und Sie tut mir einfach nur noch Leid. Da skann doch nicht wahr sein!
Da kann ich ihr gleich raten, lass dich arbeitslos melden, das kann nicjht wahr sein!! IST das Rechtens??? Errechnet euch mal den Stundenlohn wenn Sie von früh um 9 bis abends um 6 arbeiten gehn muss!! PLz Help!!
lg. Veni
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06.03.2006, 14:37
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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brandaktuelles Urteil des Sozialgerichtes Berlin von letzter Woche zum Thema:
Zitat:
Gericht: Lohn unter Sozialhilfe unzumutbar!
Wer von der Arbeitsagentur ein Stellenangebot mit einem Lohn unterhalb der Sozialhilfe bekommt, muss dieses nicht annehmen. Bei Ablehnung des Angebots dürften deshalb auch keine Sanktionen verhängt werden, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil. Eine 44jährige Arbeitslose, die mit ihren beiden jugendlichen Söhnen zusammenlebt, hatte sich im Sommer 2004 geweigert, ein von der Arbeitsagentur unterbreitetes Stellenangebot bei einer Zeitarbeitsfirma als Hauswirtschaftshilfe anzunehmen. Dafür sollte ein Stundenlohn von 5,93 Euro gezahlt werden. Mit der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II habe der Gesetzgeber die Grenze für das maßgebliche Existenzminimum gezogen.
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ok, das gilt jetzt für die Zumutbarkeit von Jobs, die man als Arbeitslose(r) annehmen muss oder auch nicht, sollte aber auch als Argumentation gegen Lohndumper dienen können.
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06.03.2006, 14:41
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten, muss man doch im allgemeinen als Arbeitgeber bei der AA einen unterschriebenen Arbeitsvertrag als Nachweis vorlegen... hat die Freundin etwa keinen schriftlichen Vertrag in den Händen ?
Das sollten Sie zunächst einmal prüfen, denn den muss Sie beim Anwalt ja ohnehin vorlegen, im übrigen erfolgen die meisten Lohnkostenzuschüsse untere dem Vorbehalt, dass der Arbeitnehmer zu gleichen Bedingungen für den Zeitraum nach Auslauf der Förderung weiterbeschäftigt wird, den die Förderung ausmachte, die Modalitäten der Förderung muss man mal prüfen.
Wenn dem nicht so ist, dann hat die AA einen Anspruch auf Erstattung der Förderung und dies sollte der Chefin vielleicht einmal verdeutlicht werden, ein guter Anwalt wird ihr das Köpfchen schon waschen... und dann ist bald auch wieder alles Wölkchen für Ihre Freundin.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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06.03.2006, 15:01
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Lutherstadt Wittenberg
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Also es handelt sich bei Ihr um eine "Eingliederungsbeihilfe für Arbeitgeber" Was genau in Ihrem Vertrag steht da mus sich Sie nochmal fragen, Danke schon mal für die Unterstützung!
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