brandaktuelles Urteil des Sozialgerichtes Berlin von letzter Woche zum Thema:ok, das gilt jetzt für die Zumutbarkeit von Jobs, die man als Arbeitslose(r) annehmen muss oder auch nicht, sollte aber auch als Argumentation gegen Lohndumper dienen können.Gericht: Lohn unter Sozialhilfe unzumutbar!
Wer von der Arbeitsagentur ein Stellenangebot mit einem Lohn unterhalb der Sozialhilfe bekommt, muss dieses nicht annehmen. Bei Ablehnung des Angebots dürften deshalb auch keine Sanktionen verhängt werden, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil. Eine 44jährige Arbeitslose, die mit ihren beiden jugendlichen Söhnen zusammenlebt, hatte sich im Sommer 2004 geweigert, ein von der Arbeitsagentur unterbreitetes Stellenangebot bei einer Zeitarbeitsfirma als Hauswirtschaftshilfe anzunehmen. Dafür sollte ein Stundenlohn von 5,93 Euro gezahlt werden. Mit der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II habe der Gesetzgeber die Grenze für das maßgebliche Existenzminimum gezogen.


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