Hallo ...
irgendwie kann man da nicht erkennen, dass der Verkäufer Ihnen dumm gekommen ist... Sie empfinden dies vermutlich nur so.
Dem Text nach, haben Sie sich eine Küche mit Arbeitsplatte zusammenstellen lassen und den Auftrag hierzu schriftlich erteilt, obwohl hinsichtlich der Arbeitsplatte keine abschliessende Einigkeit bestand, Sie hätten halt erst nach vollständiger Einigung unterschreiben sollen.
Wenn Sie beweisen können, dass dem so war, dann können Sie den Auftrag ja anfechten (Anfechtung wegen Irrtums), aber wenn man den Text so liest, dann nimmt man eher an, dass dem nicht so sein wird und dann steht ein schriftlicher Vertrag mit Arbeitsplatte einer nicht beweisbaren Aussage gegenüber.
Das landet dann bei den Anwälten und schließlich vor Gericht, wenn keiner nachgibt.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB


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