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Bei Kleinbeträgen ist es glaube ich möglich, den Satz mit der enthaltenen MWSt hinzuschreiben, ab Rechnungen von 100 Euro müssen die Beträge aber definitiv ausgewiesen werden. Städtische Rechnungen sind nochmal getrennt zu betrachten weil die oftmals andere Regelungen haben (meist findet sich dazu aber ein Hinweis). In einem Klamottenkatalog muss nicht angegeben werden ob es sich um Brutto oder Netto handelt. Richtet er sich an private Haushalte so handelt es sich meist um Bruttobeträge, richtet er sich nur an Geschäftskunden so handelt es sich in der Regel um Nettobeträge. Bei einer Rechnung eines solchen Versandhandelt (Kleidung für privat) wäre die Ausweisung der Steuer eigentlich Pflicht nur vermute ich, dass davon ausgegangen wird, dass es sich um reine Privatnutzung handelt und ein Endkunde kann die Steuer im Normalfall nicht geltend machen.
Egal, solltest du diese Frage aus beruflichen Interesse stellen weil du ein Gewerbe hast das sich NICHT nach der Kleinstunternehmerregelung richtet musst du die Steuer ausweisen. Hier reicht es am Ende bei der Gesamtsumme in Netto +16% MWSt = Brutto zu splitten statt bei jedem einzelnen Posten eine Aufschlüsselung zu schreiben. Wichtig ist aber, dass der Steuersatz dabei steht.
Hier im Forum gibts aber auch nochmal einen PDF was Rechnungen enthalten müssen. Dort bekommst du definitiv Antwort auf deine Fragen.
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