Hallo ...
kann es eventuell sein, dass Sie sich im ersten oder zweiten Jahr nach Gründung befinden?
Dann ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben (Vgl. § 18 (2) Satz 4 UStG) und der Hinweis des FA richtig.
MfG
BEBOUB
Hallo Leute,
da habe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das 1.Quartal 2006 abgegeben und jetzt teilt mir das FA mit, diese "könne keine Berücksichtigung finden", da ich monatlich hätte abgeben müssen. Was bedeutet "keine Berücksichtigung finden"? Schließlich habe ich das Geld schon überwiesen.
Abgesehen davon, muss ich nicht monatlich abgeben, da meine Einnahmen zu gering sind.
Kann mir jemand behilflich sein?
Hallo ...
kann es eventuell sein, dass Sie sich im ersten oder zweiten Jahr nach Gründung befinden?
Dann ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben (Vgl. § 18 (2) Satz 4 UStG) und der Hinweis des FA richtig.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Ich bin schon seit 1999 dabei, allerdings als Kleinunternehmer. Ich habe erst jetzt auf Umsatzsteuer umgestellt, da meine Einnahmen im letzten Jahr die Grenze von 17.500 überschritten.
Und auch in diesem Fall ist die Ust.-voranmeldung monatlich abzugeben!
Danke für das Ausrufezeichen (geht's auch freundlicherZitat von dorintia
). Soweit ich weiß, hängt das von der Höhe der Steuer ab. Jedenfalls habe ich deshalb quartalsweise abgerechnet. Ich kann's auch monatlich machen, das ist mir wurst - schadet und bringt mir nichts.
Wenn du dich auskennst, was hat denn die Formulierung "findet keine Berücksichtigung" zu bedeuten. Ich habe das Geld rechtmäßigerweise überwiesen (was geschieht jetzt damit? das muss doch irgendwie verbucht werden. An mich kann das FA das Geld nicht zurückschicken, da ich es sofort wieder zurückschicken würde. Es gehört mir nicht, und würde ich es behalten, würde ich mich strafbar machen.)
Aja, 'nen Ausrufezeichen gilt gleich als unfreundlich.... na dann....
Geh zum FA!!!
Im ersten Jahr in dem du NICHT die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nimmst gibst du immer monatlich ab. Eine Umstellung auf vierteljährlich ist erst später möglich. Soll ich auch mal ein Ausrufezeichen machen?![]()
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