Zitat:
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Zitat von dorintia
Und auch in diesem Fall ist die Ust.-voranmeldung monatlich abzugeben!
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Danke für das Ausrufezeichen (geht's auch freundlicher

). Soweit ich weiß, hängt das von der Höhe der Steuer ab. Jedenfalls habe ich deshalb quartalsweise abgerechnet. Ich kann's auch monatlich machen, das ist mir wurst - schadet und bringt mir nichts.
Wenn du dich auskennst, was hat denn die Formulierung "findet keine Berücksichtigung" zu bedeuten. Ich habe das Geld rechtmäßigerweise überwiesen (was geschieht jetzt damit? das muss doch irgendwie verbucht werden. An mich kann das FA das Geld nicht zurückschicken, da ich es sofort wieder zurückschicken würde. Es gehört mir nicht, und würde ich es behalten, würde ich mich strafbar machen.)