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14.03.2006, 19:09
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2005
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Abmahnung - Wettbewerbsrecht bei Ebay
Hallo TP-Gemeinde,
mich hat es heute auch erwischt. Ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Es geht um eine Ebay-Auktion bei der bei den Versandkosten folgender Text stand, den hab ich übrigens auch im Shop:
Versandkosten innerhalb Deutschlands mit DHL und Hermes:
als Großbrief (unversichert) 1,90 €
als Einwurf-Einschreiben (bis 20 € versichert) 4,60 €
als Paket (bis 500 € versichert) 6,50 €
als Hermes-Paket (bis 500 € versichert) 4,20 €
Versandkosten innerhalb EU mit DHL:
als Großbrief (unversichert) 5,00 €
als Einschreiben (bis 20 € versichert) 10,50 €
als Paket (bis 500 € versichert) 19,50 €
Der Anwalt hat mir geschrieben, dass hier durch der Eindruck erweckt würde, der Kunde trage das Versandrisiko, insbesondere durch die Verwendung "unversicherter Versand".
Nach §474 BGB trägt jedoch im Handel mit Verbrauchern der Verkäufer zwingend das Risiko des Versandes. Durch die Angabe "unversicherter Versand" entsteht bei einem Interessenten leicht der Eindruck, der Käufer trägt das Versandrisiko.
Laut §§3 und 5 handele ich hier wettbewerbswidrig.
Ich denke ich hab hier wirklich einen Fehler gemacht, aber trotzdem kommt mir diese Abmahnung wie eine Massenabmahnung vor, da der Ankläger bei Ebay auch DVDs verkauft, aber nur Filmklassiker und ich nur Wrestling-DVDs. Ich nehme Ihn normalerweise keine Kunden weg, da ich ja eine ganz andere Richtung von DVDs vertreibe.
Bei dem Schreiben war natürlich eine Unterlassungserklärung dabei, die ich bis zum 21. März 2006 unterschreiben soll. Streitwert war übrigens 20.000 Euro.
Der Ankläger verkauft bei Ebay im Monat ca. 1200 DVDs und ich gerade mal 10-20 DVDs.
Ich habe heute schon mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und gehe diesen Mittwoch zu ihm und lass mich beraten.
Vielleicht können mir aber hier vom Forum vorab schon ein paar Infos geben, ob ich irgendetwas dagegen machen kann.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Wie ich in Ebay gelesen habe, verwenden einige Verkäufer folgenden Text.
Wir versenden unsere Waren ausschließlich als versichertes Paket (versichert bis 520,- EUR), außer der Kunde wünscht ausdrücklich einen unversicherten Versand. Wir entsprechen diesem Wunsch, gleichzeitig übernehmen wir dann keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Ware!
Ist sowas dann erlaubt, oder ist dass normalerweise auch wettbewerbswidrig?
Gruss Nico
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14.03.2006, 19:15
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Diese Hinweise so vonwegen "ausdrücklich unversichert" usw. blabla, oder irgendwelche Hinweise und Zusätze in den AGB sind nichtig. Der gewerbliche Verkäufer muss nachweislich die Ware beim Privatkunden abliefern.
Inwieweit jetzt solche oder ähnliche Hinweise ansich schon wettbewerbswidrig sind, weiß ich nicht.
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14.03.2006, 19:17
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Rikishi
aber trotzdem kommt mir diese Abmahnung wie eine Massenabmahnung vor,
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dann empfehle ich mal Recherche bei www.abmahnwelle.de und www.abmahnung.de.
Wenn es eine "Massenabmahnung" ist, sollten sich andere Betroffene finden lassen. Und gemeinsam ist es einfacher und erfolgversprechender gegen den Abmahner vorzugehen.
Den anderen wichtigen und richtigen Schritt - einen Anwalt konsultieren - hast du ja schon getan 
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14.03.2006, 22:51
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Dortmund
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Zitat:
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Zitat von Rikishi
Vielleicht können mir aber hier vom Forum vorab schon ein paar Infos geben, ob ich irgendetwas dagegen machen kann.
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Weitere Personen zu finden ist mit Sicherheit eine gute Idee (klappte bei mir ja auch hervoragend  ) , die wirst du evtl. auch in den Ebay Foren finden. Ansonsten schrillen bei mir alle Alarmglocken, wenn der abmahnende Anwalt primär andere Fachgebiete als Wettbewerbsrecht hat.
Gruß Jürgen
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16.03.2006, 20:28
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Zitat:
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Zitat von Rikishi
Wie ich in Ebay gelesen habe, verwenden einige Verkäufer folgenden Text.
Wir versenden unsere Waren ausschließlich als versichertes Paket (versichert bis 520,- EUR), außer der Kunde wünscht ausdrücklich einen unversicherten Versand. Wir entsprechen diesem Wunsch, gleichzeitig übernehmen wir dann keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Ware!
Ist sowas dann erlaubt, oder ist dass normalerweise auch wettbewerbswidrig?
Gruss Nico
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Ich würde sagen, dass das auch wettbewerbswidrig ist!
Es gibt keinen unversicherten Versand beim Verbrauchsgüterkauf (Gewerblich an Privat). Der Versender haftet laut Gesetz immer!
Deswegen wäre vielleicht auch eine Abmahnung empfehlenswert.
Frag deinen Anwalt.
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16.03.2006, 20:35
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Zitat:
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Zitat von Stefan33
...Deswegen wäre vielleicht auch eine Abmahnung empfehlenswert.
Frag deinen Anwalt.
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Ich denke nicht, dass er jetzt auch anfangen will abzumahnen. Es ist ne sehr blöde Situation und da muss man dann nicht auch andere reinbringen. So ganz nach dem Motto "Wenn ich zahlen muss, dann auch alle anderen".
Außer wenn der Ankläger auch sowas drin hat, aber das glaube ich kaum...
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16.03.2006, 20:53
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Sorry, das hab ich übersehen.
Ich dachte, er meinte der Verkäufer der ihn hat abmahnen lassen hätte diese Klausel auf seiner Seite.
Jetzt loszuziehen und andere Leute kostenpflichtig abzumahnen wäre unfair und asozial.
Wenn man ein Problem hat, dann sollte man zuerst ne einfach Mail schreiben.
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19.03.2006, 22:51
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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Hallo und schönen Abend. Bevor Du hier irgendwas an eine Anwalt zahlst, prüfe mal ob der Anwalt überhaupt berechtigt ist abzumahnen. Das erfährst Du in der Anwaltskammer oder Wettbewerbszentrale. Weiter reicht im Zweifel erst mal die Unterlassungserklärung abzugeben. Zahle kein Geld. Prüfe die Ansprüche dann in Ruhe. Meist wird so schwammige eine Formulierung verwendet: das erst mit Eingang der Zahlung die Unterlassungserklärung gültig wird, dem ist nicht so, frag da ruhig den Anwalt deines Vertrauens.
Beste Grüße
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20.03.2006, 00:04
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
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Zitat von Rikishi
Der Anwalt hat mir geschrieben, dass hier durch der Eindruck erweckt würde, der Kunde trage das Versandrisiko, insbesondere durch die Verwendung "unversicherter Versand". Nach §474 BGB trägt jedoch im Handel mit Verbrauchern der Verkäufer zwingend das Risiko des Versandes. Durch die Angabe "unversicherter Versand" entsteht bei einem Interessenten leicht der Eindruck, der Käufer trägt das Versandrisiko. Laut §§3 und 5 handele ich hier wettbewerbswidrig.
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Der Hinweis „unversicherter Versand“ ist meines Erachtens weder falsch noch wettbewerbswidrig. Er bezieht sich, für jedermann verständlich, auf die Vertragsbedingungen zwischen dir und dem gewählten Spediteur und sagt nichts darüber aus, wer das Versandrisiko trägt. Da dieser Punkt gesetzlich klar geregelt ist, wäre ein entsprechender Hinweis ja auch ziemlich unsinnig.
Geändert von designfanatiker (20.03.2006 um 00:10 Uhr).
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20.03.2006, 17:28
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2005
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Nur mal zur Information, mir haben zwei seperate Anwälte geraten, die UE zu unterschreiben. Sie haben gemeint, ich kann es natürlich probieren und vor Gericht gehen und dann wird eventuell ein Vergleich geschlossen, bei dem dann die Kosten weitaus höher sind, als bisher.
Ich werde wohl oder übel die Kosten tragen, da ich nicht nochmal Geld für einen Anwalt ausgeben möchte.
Gruss Nico
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20.03.2006, 17:31
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2005
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Zitat:
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Zitat von ansatz
Hallo und schönen Abend. Bevor Du hier irgendwas an eine Anwalt zahlst, prüfe mal ob der Anwalt überhaupt berechtigt ist abzumahnen. Das erfährst Du in der Anwaltskammer oder Wettbewerbszentrale. Weiter reicht im Zweifel erst mal die Unterlassungserklärung abzugeben. Zahle kein Geld. Prüfe die Ansprüche dann in Ruhe. Meist wird so schwammige eine Formulierung verwendet: das erst mit Eingang der Zahlung die Unterlassungserklärung gültig wird, dem ist nicht so, frag da ruhig den Anwalt deines Vertrauens.
Beste Grüße
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Wenn der Anwalt nicht abmahnen darf, muss ich nicht zahlen oder?
Ich werde morgen mal bei der Anwaltskammer anrufen, geben die dort einfach so die Infos raus oder muss man dies schriftlich machen?
Gruss Nico
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20.03.2006, 19:03
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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Zitat:
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Zitat von Rikishi
Wenn der Anwalt nicht abmahnen darf, muss ich nicht zahlen oder? Ich werde morgen mal bei der Anwaltskammer anrufen, geben die dort einfach so die Infos raus oder muss man dies schriftlich machen?
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Nein dann muss du nicht zahlen. Dann ist der Herr Anwalt ein "Bauernfänger"
Wenn Du Lust hast hier ein Link zum UWG http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/dreissig_tipps.php dort findest Du auch unter verschiedenen Tipps zum UWG auch den Gesetzes Text des neuen UWG.
Beste Grüße
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21.03.2006, 12:10
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Jeder Anwalt darf abmahnen wenn er einen Mandaten hat, der ihn beauftragt.
Wenn er selbst abmahnt, darf er keine bzw. nur geringe Kosten in Rechnung stellen.
Hier gibts alles wissenswerte:
http://www.abmahnung.de
Wichtig: Bei klaren Fällen ist die Hinzuziehung eines Anwalts
nicht immer notwendig und somit die Kosten überhöht.
Es gibt mehrere Reaktionsmöglichkeiten (siehe Link oben).
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21.03.2006, 14:07
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#14
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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Also Stefan, hier verstehe ich etwas nicht. Du schreibst das jeder Anwalt (ausgenommen der Anwält des Mitbewerbers) abmahnen darf. So stehts aber nicht im §8 Abs. 3 des neuen UWG. Es sei denn ich kann das juristendeutsch nicht lesen, oft gibt es ja da Probleme bei der Interpretierung solcher Gesetzestexte. Schau mal nach im §8.
Beste Grüße
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21.03.2006, 15:04
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Dortmund
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Zitat:
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Zitat von ansatz
Also Stefan, hier verstehe ich etwas nicht. Du schreibst das jeder Anwalt (ausgenommen der Anwält des Mitbewerbers) abmahnen darf. So stehts aber nicht im §8 Abs. 3 des neuen UWG. Es sei denn ich kann das juristendeutsch nicht lesen, oft gibt es ja da Probleme bei der Interpretierung solcher Gesetzestexte. Schau mal nach im §8.
Beste Grüße
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Hallo,
wenn ein Anwalt selbst über eBay geschäftsmäßig DVDs verkauft, darf er als Mitbewerber selber abmahnen. Dafür natürlich aber nicht seine Abmahnkosten in Rechnung stellen.
Gruß Jürgen
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