Diese Hinweise so vonwegen "ausdrücklich unversichert" usw. blabla, oder irgendwelche Hinweise und Zusätze in den AGB sind nichtig. Der gewerbliche Verkäufer muss nachweislich die Ware beim Privatkunden abliefern.
Inwieweit jetzt solche oder ähnliche Hinweise ansich schon wettbewerbswidrig sind, weiß ich nicht.


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) , die wirst du evtl. auch in den Ebay Foren finden. Ansonsten schrillen bei mir alle Alarmglocken, wenn der abmahnende Anwalt primär andere Fachgebiete als Wettbewerbsrecht hat. 