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Alt 15.03.2006, 14:53   #1
TP-Newbie
 
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megamanX macht alles soweit korrekt

Fragen zu Mietrecht etc.


Hallo Leute,

da hier immer sehr kompetente Ratschläge gegeben werden, dachte ich, frage ich mal für eine Freundin. Die möchte zum 1.5. aus ihrer aktuellen Wohnung ausziehen. Mit dem Vermieter gibt es allerdings Streit, da dieser die Kaution einbehalten will.

Einerseits bemängelt er die Wandfarbe - orange. Meiner Meinung nach zu Recht, d.h. sie müssten die wieder weiß streichen. Nun ist es aber so, dass sie beim Streichen der Wände einen rötlichen Fleck auf dem Teppich hinterlassen haben, für den der Vermieter Schadensersatz verlangt. Allerdings ist im Vertrag nirgendwo die Rede von Bodenbelägen, und wahrscheinlich ist der Teppich noch vom Vorvormieter. Meiner Meinung nach können sie also den Teppich so lassen, wie er ist, oder ihn herausreißen und den bloßen Estrich zurücklassen - aber ich bin ja nur Laie.

Das andere Problem betrifft eine Rückzahlung der Heizkosten. Laut Vertrag war monatlich ein fester Betrag für Wasser und Heizung zu zahlen. Jetzt jedoch verlangt der Vermieter eine Heizkostennachzahlung. Dabei hatten meine Freundin und ihr Lebensgefährte vor dem Bezug der Wohnung explizit nachgefragt, ob die Miete für "warm" sei, und das wurde bestätigt. Das bestätigte auch die Vormieterin, die bei der Besichtigung der Wohnung neben dem Vermieter anwesend war.
Der Vertrag scheint in Bezug auf Nachzahlungen nicht ganz eindeutig zu sein (selbst gelesen habe ich ihn leider nicht). Aber abgesehen davon, wenn sowohl die Vormieterin als auch der Vermieter bestätigen, dass die Miete für warm ist, was ja m.E. bedeutet, dass keine Nachzahlungen anfallen, und insb. die Vormieterin bezeugen kann, dass der Vermieter dies gesagt hat - wäre es dann nicht grobe Irreführung bzw. fast schon Betrug, wenn der Vermieter das behauptet, obwohl es ganz anders im Vertrag steht? Müssen sie dann noch zahlen?

Um eine "eingehende" Rechtsberatung will ich gar nicht bitten, dafür bin ich auch zu wenig mit den Details vertraut. Es wäre aber zumindest sehr hilfreich, wenn ihr mir sagen könntet, wo man Regelungen oder Tipps findet, wie in dieser Situation zu verfahren ist.

Vielen Dank schonmal!

megaman
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Alt 17.03.2006, 13:16   #2
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anscheinend nicht

im Mieterschutzbund ist deine Freundin wahrscheinlich nicht Mitglied, oder?
trotzdem da mal nachfragen, auch wenn es ohne Mitgliedschaft wahrscheinlich gebührenpflichtig ist.
Hört sich kompliziert und ggf. teuer an ...
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Alt 17.03.2006, 20:49   #3
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Also warm bedeutet m.E., daß in der Miete der monatliche durchschnittliche Abschlag für Heiz- und oder Wasserkosten enthalten ist. Das ist kein Inklusivpaket, sondern es wird nachwievor nach Verbrauch gezahlt. Und wenn der nun am Ende des Jahres höher ist, als vorher gezahlt wurde -> Nachzahlung.
So ist es auch beim Strom (dann halt mit dem Stromversorger) üblich und so kenne ich es bisher aus jeder meiner Mietwohnungen.

Der Unterschied zwischen warm und kalt (oder die Frage danach) ist, ob zu der angegebenen Miete noch Energiekosten dazukommen oder nicht.
Und dann ist es schon ein Unterschied, ob die Wohnung warm oder kalt 300 Euro kostet. So würde ich jedenfalls die Frage nach warm/kalt als Vermieter verstehen und auch als Mieter stellen.

Auch beim Teppich stehe ich auf Vermieterseite. Wenn die Wohnung mit Teppich übernommen wurde, sollte sie auch mit (vermietbarem) Teppich wieder abgegeben werden. Es ist doch egal, welcher Vormieter den Teppich eingebaut hat, der Teppich gehörte zur Wohnung. Selbst wenn der Teppich von einem Vormieter ist, woher weißt Du denn, ob der Vermieter ihm nicht etwas dafür gezahlt hat?!
Kleiner Tipp: wenn man beim Streichen den Boden mit Folie oder Zeitungen abdeckt, gibt's auch keine Flecken

Aber ich bin kein Mietrechtsanwalt, das meiste sagt mir mein gesunder Menschenverstand und meine Erfahrung mit Vermietern. Kann ja auch sein, daß ich seit Jahren Sachen zahle, die ich nicht muß. Kann aber auch sein, daß Deine Freundin nicht für Sachen aufkommen möchte, die sie benutzt/verbraucht (Heizung) oder beschädigt (Teppich) hat ...
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Alt 18.03.2006, 23:55   #4
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Meine Meinung ändert sich nicht. Sie hat den Teppich einwandfrei übernommen und sollte ihn auch imho so wieder abgeben. Wer ihn verlegt hat, völlig uninteressant. Wenn ich Sachen an den Nachmieter abgebe bzw. er sie übernimmt, zahlt er mir etwas dafür, oder ich nehme sie mit bzw. sie kommen in den Sperrmüll. Aber das ist eine Abmachung zwischen mir und dem Nachmieter. In meiner letzten (sorry, vorletzten) Wohnung habe ich zwar den Teppich selbst reingelegt, aber der Vermieter hat bei Auszug gesagt, er zahlt ihn nicht, weil die Wohnung ohne übergeben wurde. Schlußendlich habe ich ihm den Teppich überlassen und musste dafür nicht renovieren. Hab zwar in den 1,5 Jahren nicht viel kaputtgemacht, aber bei 3 Zimmern (plus Flur, Küche, Bad) rechnet sich das zeitmäßig für mich. In der vorvorletzten Wohnung bekam ich den selbstverlegten Teppich erstattet, weil der Vormieter Brandflecken hinterlassen hatte.
Aber das sind alles meine Erfahrungswerte und so nicht maßgebend. Wenn nichts im Mietvertrag bez. der Bodenbeläge steht, lasst Euch auf einen Rechtsstreit ein - ich persönlich halte es für "unanständig", sich eine Sache "auszuborgen" und beschädigt wiederzugeben.

Die warm/kalt-Geschichte sieht in Deinem letzten Post schon wieder anders aus, als im ersten. Aber wir waren beide nicht dabei und ich kann nicht beurteilen, was wurde wirklich wortwörtlich gesagt bzw. wie haben es die Parteien formuliert und verstanden.
Das Beste ist wirklich, Du schaust Dir mal den Vertrag an, denn nichts anderes wird ein Gericht im Zweifelsfall machen. Und ohne Gericht ist der Vermieter durch die Kaution im Vorteil. Ganz einfach.
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Alt 19.03.2006, 09:06   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
MissMarple macht alles soweit korrekt
Normalerweise wird eine Wohnung allerdings ohne Bodenbelag vermietet, es sei denn, der Mietvertrag sagt etwas anderes bzw. der Vermieter hat den Bodenbelag verlegen lassen.
Sprich: Wenn der Vermieter den Teppich hat legen lassen und er war bei der Übernahme Bestandteil der Wohnung, dann hat Deine Freundin relativ schlechte Karten. Müsste aber ja auch aus dem Übernahme-Protokoll hervorgehen, sofern eins vorliegt.

Bei den Kalt-/Warmkosten ist es ebenso Sache des Vertrages, nämlich, ob das Ganze als Nebenkostenpauschale deklariert ist oder nicht. Bei der Pauschale sind alle Kosten für den Mieter nach Zahlung abgedeckt (ist wirklich selten, daß sich ein vermieter darauf einläßt), ansonsten muss halt genau aufgeschlüsselt werden und eine Umlegung auf den Mieter ist möglich.
Das Wort "pauschal" oder "Pauschale" muss aber explizit im Mietvertrag stehen.

Also: Ohne genauen Wortlaut des Vertrages kommt ihr tatsächlich nicht weiter, fürchte ich...
MissMarple ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 11:43   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
MartinSteinar macht alles soweit korrekt

Wohnrecht bis zum Tod


Hi Leute!
Meine Schwiegermutter hat mit ihrem Lebensgefährten einen handschriftlichen Vertrag unterzeichnet, der besagt, dass Ihr Lebensgefährte bis zu seinem Tod in dem Haus, das meiner Schwiegermutter gehört, leben darf!
In diesem Vertrag steht aber nichts über Kosten, noch Beteiligung am Haushalt.
Er zahlt auch nicht für seine Unterkunft.

Jetzt will meine Schwiegermutter ihn aus dem Haus haben, hat aber Angst vor dem Gericht.

Ist dieser handschriftlicher Vertrag rechtens, oder hat er keine Gültigkeit?
MartinSteinar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 12:12   #7
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Zitat:
Zitat von MartinSteinar Beitrag anzeigen
Ist dieser handschriftlicher Vertrag rechtens, oder hat er keine Gültigkeit?
Wieso sollte er keine Gültigkeit haben?

copy
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Alt 11.02.2008, 14:51   #8
TP-Urgestein
 
Benutzerbild von webcreate
 
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Er hat damit zwar ein Wohnrecht, dieses sagt allerdings nicht aus, dass dieses 4free ist.
Wenn ich das nun recht in Erinnerung habe, darf man Familienmitgliedern eine Vergünstigung auch nur so geben, dass dieser 65% der Normalmiete zahlen muss. Tiefer darf man da imho auch nicht gehen.
Wie aber immer ... mit solchen Themen sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen, solche Infos aus einem Forum oder vom Hörensagen ... nicht sehr zuverlässig.
__________________
Gruß Mark
Mein Blog zum TP || XING Profil || grafiker.de Profil || How to use GOOGLE || PS Kniffe
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webcreate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 15:49   #9
TP-Insider
 
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Zitat:
Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
Er hat damit zwar ein Wohnrecht, dieses sagt allerdings nicht aus, dass dieses 4free ist.
Wenn ich das nun recht in Erinnerung habe, darf man Familienmitgliedern eine Vergünstigung auch nur so geben, dass dieser 65% der Normalmiete zahlen muss. Tiefer darf man da imho auch nicht gehen.
Das gilt aber nur für vermietete Wohnungen und unter der Voraussetzung, dass man auch den vollen Werbungskostenabzug behalten möchte - seinem Lebensgefährten muss man natürlich keine Miete abknöpfen, der 'darf' ganz umsonst wohnen - genau wie alle anderen auch, dann entfällt aber eben die Steuervergünstigung.

Aber ein Anwalt ist hier sicher der richtige Ansprechpartner ...

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