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Thema: Newbie und Kleinsunternehmer mit Unklarheiten...

  1. #1
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    Newbie und Kleinsunternehmer mit Unklarheiten...

    Hi Forum,

    zwei Fragen:

    1. Wenn ich mir eine Tageskarte für den ÖPNV kaufe, um zu einem Kunden zu kommen und die aus der "Kasse" bezahle, kann ich die dann zu einhundert Prozent als Betriebskosten deklarieren?

    2. Wenn ich Hardware kaufe und diese weiterverkaufe. Übernehme ich dann juristisch auch automatisch den Service und die Gewährleistung für drei Jährchen?

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  2. #2
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    Hallo,

    dazu noch eine weitere Frage - ja, ich habe wirklich gegooglet und ja, ich habe mich wirklich sehr intensiv durch viele, viele, viele Forenbeiträge und faqs gelesen.....

    Wenn ich das richtig verstehe, kann ich für Telefon (25%), Handy (50%) und Web (50%) die entsprechenden prozentualen Werte als Betriebskosten veranschlagen zum Jahresende in der Einkommenssteuererklärung, würde sie also ja auch enstprechend in der EÜR monatlich "verbuchen". Richtig?

    Würde ich dann auch aus den daraus resultierenden Beträgen die Vorsteuer in die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einfliessen lassen?

    Beispiel:

    Telefonrechnung: 50€
    davon pauschal 25% Kosten fürs Geschäft: 12,50€
    enthaltene MwSt in den 12,50%: 1,72€

    Demnach würde sich in so einem Monat mein Gewinn um 12,50 verringern und ich hätte einen Umsatzsteuererstattungsanspruch i.H.v. 1,72€?

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  3. #3
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    Würde ich dann auch aus den daraus resultierenden Beträgen die Vorsteuer in die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einfliessen lassen?
    Du hast als Kleinunternehmer überhaupt keinen Anspruch auf "Umsatzsteuererstattung", da du ja auch keine abdrückst ans FA...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  4. #4
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    Ich nehme doch die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG nicht in Anspruch.

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  5. #5
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von wuslon
    Ich nehme doch die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG nicht in Anspruch.
    Irgendwie könnte man anhand des Threadtitels einen anderen Eindruck haben ...

  6. #6
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    Es mag ja sein, dass ich mich da bei der Titelwahl vergriffen habe, doch ich habe es ja nun klargestellt.

    Vielleicht kann mir hier noch jemand bezüglich meiner - vielleicht für gestandende Selbständige alles Selbstgänger - Fragen helfen?

    Das wäre klasse.

    Vielen Dank schon jetzt.

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  7. #7
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
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    So, vielleicht hat ja jemand mal vergleichbare Fragen, hier die Antworten vom Finanzamt dazu.....


    Zitat Zitat von wuslon
    1. Wenn ich mir eine Tageskarte für den ÖPNV kaufe, um zu einem Kunden zu kommen und die aus der "Kasse" bezahle, kann ich die dann zu einhundert Prozent als Betriebskosten deklarieren?
    Ja!

    Zitat Zitat von wuslon
    Telefonrechnung: 50€
    davon pauschal 25% Kosten fürs Geschäft: 12,50€
    enthaltene MwSt in den 12,50%: 1,72€

    Demnach würde sich in so einem Monat mein Gewinn um 12,50 verringern und ich hätte einen Umsatzsteuererstattungsanspruch i.H.v. 1,72€?
    Ja, wobei Einzelverbindungsnachweise im Zweifel wünschenswert sind, jedoch in solchen Größenordnungen in der Regel nicht erforderlich....

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