Hallo,
dazu noch eine weitere Frage - ja, ich habe wirklich gegooglet und ja, ich habe mich wirklich sehr intensiv durch viele, viele, viele Forenbeiträge und faqs gelesen.....![]()
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich für Telefon (25%), Handy (50%) und Web (50%) die entsprechenden prozentualen Werte als Betriebskosten veranschlagen zum Jahresende in der Einkommenssteuererklärung, würde sie also ja auch enstprechend in der EÜR monatlich "verbuchen". Richtig?
Würde ich dann auch aus den daraus resultierenden Beträgen die Vorsteuer in die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einfliessen lassen?
Beispiel:
Telefonrechnung: 50€
davon pauschal 25% Kosten fürs Geschäft: 12,50€
enthaltene MwSt in den 12,50%: 1,72€
Demnach würde sich in so einem Monat mein Gewinn um 12,50 verringern und ich hätte einen Umsatzsteuererstattungsanspruch i.H.v. 1,72€?


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