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Thema: Meine erste Steurerklärung | Einige Fragen...

  1. #1
    TP-Member the_geeko ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Exclamation Meine erste Steurerklärung | Einige Fragen...

    Hallo allerseits,

    Dieses Jahr reiche ich meine erste Steuererklärung (SE) für das Jahr 05/06 beim FA ein.

    Dazu hätte ich noch folgende Fragen:

    1.) Ich habe insgesamt 4 Rechnungen von jeweils ca. 700€ an einen Kunden ausgestellt mit ausgewiesenen 16% Märchensteuer. Da aber alle Einkünfte des Jahres unter den 7600,- Euro Freibetrag liegen, wollte ich fragen, ob ich die 16% überhaupt ans FA zahlen muss, oder ob ich diese aufgrund des Freibetrages selber behalten darf.

    2.) Ich habe auch parallel noch einige Geschäfte bei eBay getätigt, möchte diese bei der Steuererklärung aber nicht aufführen. Wie sieht es mit dem mysteriösen Konto-Scanner des FA aus? Kann das FA per Klick all meine Transaktionen meiner Konten einsehen?

    3.) Wie genau werden die Steuererklärungen eines Schülers geprüft? Oder fällt es nicht weiter auf, wenn ich das ein oder andere eBay Geschäft verheimliche?


    So ist das nunmal als Anfänger, Fragen über Fragen...


    Gruß
    the_geeko

  2. #2
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    1.) Ich habe insgesamt 4 Rechnungen von jeweils ca. 700€ an einen Kunden ausgestellt mit ausgewiesenen 16% Märchensteuer. Da aber alle Einkünfte des Jahres unter den 7600,- Euro Freibetrag liegen, wollte ich fragen, ob ich die 16% überhaupt ans FA zahlen muss, oder ob ich diese aufgrund des Freibetrages selber behalten darf.
    Die muss gezahlt werden, wobei ich mich gerade frage, ob du auch die FAQ Kleinunternehmer gelesen hast. Könnte ja sein, dass dies auf dich zutrifft.

    2.) Ich habe auch parallel noch einige Geschäfte bei eBay getätigt, möchte diese bei der Steuererklärung aber nicht aufführen.
    Lies dir mal den Satz ganz unten auf Seite 1 des Mantelbogens durch. Das versicherst du nämlich in deiner Steuererklärung und insofern sollte sich deine Frage erübrigen.

    3.) Wie genau werden die Steuererklärungen eines Schülers geprüft? Oder fällt es nicht weiter auf, wenn ich das ein oder andere eBay Geschäft verheimliche?
    siehe 2.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
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    Oh man, wenn ich sowas lese frage ich mich ernsthaft, ob sich die Leute vor der Gewerbeanmeldung überhaupt irgendwie kundig machen. *kopfschüttel*

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich musste doch tatsächlich feststellen, dass der Satz ab dem Jahr 05 gar nicht mehr dadrunter steht. Mmmhhh, komisch. Hier ist er:

    "Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe."

    Allerdings sollte sich das auch von selbst erklären.
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