Die muss gezahlt werden, wobei ich mich gerade frage, ob du auch die FAQ Kleinunternehmer gelesen hast. Könnte ja sein, dass dies auf dich zutrifft.1.) Ich habe insgesamt 4 Rechnungen von jeweils ca. 700€ an einen Kunden ausgestellt mit ausgewiesenen 16% Märchensteuer. Da aber alle Einkünfte des Jahres unter den 7600,- Euro Freibetrag liegen, wollte ich fragen, ob ich die 16% überhaupt ans FA zahlen muss, oder ob ich diese aufgrund des Freibetrages selber behalten darf.
Lies dir mal den Satz ganz unten auf Seite 1 des Mantelbogens durch. Das versicherst du nämlich in deiner Steuererklärung und insofern sollte sich deine Frage erübrigen.2.) Ich habe auch parallel noch einige Geschäfte bei eBay getätigt, möchte diese bei der Steuererklärung aber nicht aufführen.
siehe 2.3.) Wie genau werden die Steuererklärungen eines Schülers geprüft? Oder fällt es nicht weiter auf, wenn ich das ein oder andere eBay Geschäft verheimliche?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren