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Alt 08.04.2006, 11:17   #16
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Cool

Zitat:
Zitat von Sven0
Bei Zusammenveranlagung (Splittingtarif) ist es doch wurscht ob du die 400 Euro verdienst oder deine Frau, es ist doch sowieso steuerlich ein Topf, die Summe bleibt diesselbe.
erst denken, dann posten
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.04.2006, 12:05   #17
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
Sven0 macht alles soweit korrekt
Ich meine natürlich ob er die EUR 400,- als Ausgabe geltend macht und diese als Einnahme bei seiner Frau anrechnet, bei Zusammenveranlagung bleibt die Einkommenssumme diesselbe.

Also was ist bitte daran falsch?
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2006, 12:22   #18
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Also ich habe den Thread ja eröffnet und wollte dazu noch den aktuellen Stand mitteilen. es rentiert sich derzeit nciht für mich, meine Frau auf 400€ Basis zu beschäftigen. Aus dem einfachen Grund, ich müsste an die Bundesknappschaft ja Beiträge bezahlen, was bei meinem derzeitigen Steuersatz nicht lohnt. Erst wenn mein Steuersatz so hoch wird, dass sich die Kosten für einen 400€ Jobbler rechnen, ist es ratsam diesen Schritt zu gehen. Von daher hat sich das Thema für mich erstmal erledigt.
__________________
Grüsse Jörg

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