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Alt 19.03.2006, 14:25   #1
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Bodensee bringt sich richtig ein

400 Euro Jobler anstellen


Hallo,

so bei der Buha Arbeit im Moment bin ich am überlegen, das in Zukunft per 400 € Job zu vergeben. Angedacht wäre da meine Frau
Die Frage ist nun, wie würde man das bei den Geschäftsausgaben verbuchen und auf der anderen Seite, wäre das dann wirklich für meine Frau steuerfrei oder muss man das am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung (die wir ja zusammen machen, da sie berufstätig ist) angeben und nachversteuern?

Ansonsten wäre es ja eine Möglichkeit Ausgaben meiner Firma aufzudrücken, die dann wiederum "Eigen" einfliessen. So ganz koscha ist das doch nciht oder irre ich mich da?
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Alt 19.03.2006, 14:57   #2
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Zitat:
Zitat von Bodensee
wäre das dann wirklich für meine Frau steuerfrei
yep, ist es
Zitat:
Zitat von Bodensee
oder muss man das am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung
nein, der Minijob ist über pauschale Lohnsteuerzahlung an die Minijob-Zentrale/Knappschaft ja schon einmal versteuert, deswegen müssen diese Mini-Job-Einkünfte nicht noch ein weiteres mal angegeben/versteuert werden
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Alt 19.03.2006, 15:01   #3
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Also ist das ein guter Weg den Gewinn meiner Firma zu schmälern und das Geld ist nciht ganz weg..... i hope so

Gibt es Richtlinien, die jemand für einen 400 Euro Job erfüllen muss? Also bestimmte Anzahl an Stunden oder Tätigkeiten? Und wie muss man das nachweisen? Sofern man es überhaupt muss.
Und muss man darüber mit seinem Arbeitnehmer einen Vertrag machen? Dann kämen ja unter Umständen noch diverse Richtlinien dazu, die man als Unternehmer hat, wenn man Angestellte beschäftigt.... WC, waschgelegenheit usw. Nicht dass es dann von einer Berufsgenossenschaft Ärger gibt.
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Geändert von Bodensee (19.03.2006 um 15:11 Uhr).
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Alt 19.03.2006, 15:15   #4
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Zitat:
Zitat von Bodensee
Also ist das ein guter Weg den Gewinn meiner Firma zu schmälern und das Geld ist nciht ganz weg.....
ganz genau
Zitat:
Zitat von Bodensee
Gibt es Richtlinien, die jemand für einen 400 Euro Job erfüllen muss? Also bestimmte Anzahl an Stunden oder Tätigkeiten? Und wie muss man das nachweisen?
ist eigentlich easy: Name, Anschrift, Geb.-Datum, Sozialversicherungsnummer aufschreiben.
Dann legst du eine wöchentliche Arbeitszeit und einen Stundenlohn fest.
Das Jahr hat 52 Wochen, die rechnest du auf einen Monat um (also hat ein Monat 4,33 Wochen)
also könnte deine Frau z.B. auf dieser Basis für dich arbeiten:

10 Std./Woche á 9,00 € Stundenlohn = 90,00 €/Woche x 4,33 = 389,70 €/Monat

können natürlich auch 5 Std. á 18,00 € sein oder wie auch immer ...

hier noch ein paar Details, um das ganze so einfach wie möglich zu handhaben
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 15:33   #5
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Je nach Berufsgenossenschaft bist du ab dem Moment wo du einen Angestellten hast, auf jeden Fall ein zahlendes Mitglied.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 16:39   #6
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Nur für reine Buchhaltung würd ich mir das, als Finanzamt, nicht unbedingt weiss machen lassen wollen. Dafür sind 400 Euro definitiv zu viel. Aber es darf ja auch weniger sein, vielleicht 1 bis 2 Wochenstunden, je nach Unternehmensgröße und Umsatzzahlen, und die dann entsprechend vergütet.
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Alt 19.03.2006, 16:59   #7
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Zitat:
Zitat von dorintia
Nur für reine Buchhaltung würd ich mir das, als Finanzamt, nicht unbedingt weiss machen lassen wollen. Dafür sind 400 Euro definitiv zu viel.
das hängt imho von verschiedenen Faktoren ab:
natürlich erst mal der Betriebsgröße aber auch ganz stark von der Art des Betriebes:
einfaches Beispiel:
in einem Ladengeschäft mit 99,9% Bareinnahmen und einer Handvoll Lieferanten ist die BuHa wirklich ein ziemlicher Klacks:
Abends die Zahl, die die Registrierkasse als Tagesumsatz ausspuckt, als Einnahme buchen, ein paar Wareneingangsrechnungen die Woche, Miete, Strom und ein paar andere Kleinigkeiten als Ausgaben ... ist überschaubar und fix erledigt
Mache ich ähnlichen Umsatz aber über Rechnungsverkäufe, vielleicht auch noch in Kleinbeträgen, steigt der Aufwand für die BuHa ganz enorm an.
Nicht mehr eine Zahl als Tagesumsatz buchen, sondern x verschiedene Rechnungen einzeln erfassen. Dazu kommt Kontrolle des pünktlichen Zahlungseinganges, immer mal wieder Mahnungen schreiben, auch mal Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide anleiern und im Auge behalten ...

das ist dann gleich deutlich mehr Zeitaufwand, ohne dadurch zwangsläufig größere Umsätze als in einem Bargeschäft zu tätigen
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Alt 19.03.2006, 17:12   #8
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Ich dachte ich hätte in meinem letzten Satz das auch mit angeschnitten. Anscheinend nicht konkret genug...
Egal, sicher kommt es auf die Einzelsituation an .
Aber wenn ich davon ausgehe, daß für die meisten 400 Euro-Jobs so zwischen 10 und 15 Wochenstunden geleistet werden müssen ...
Naja, wenn's das FA akzeptiert.....
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Alt 19.03.2006, 19:25   #9
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Ich habe das mit der Knappschaft nicht ganz verstanden, was bitte ist das und wie funktioniert das? Ich dachte man bezahlt einfach 400 Euro an den Arbeitnehmer und gut ist.


Ob das FA da bei mir zustimmt weiss ich nciht, jedoch habe ich keine Ahnung von der Buchhaltung, also könnte ich das extern vergeben. Würde ich diese Kosten dann als Betriebsausgaben geltend machen, würde das ohne Probleme geschluckt werden. Wieso also nicht von jemand machen lassen, der es A) kann und B) nicht soviel kostet? Es muss ja evtl auch nciht jeden Monat sein oder auch direkt bis 400 Euro. Wenn ich sehe wie meine Frau derzeit die Steuersachen zusammensucht, alles errechnet, die Ablage macht, dann kommt man da sicherlich auf eine Stundenanzahl von 8 bis 10 die Woche, wobei es ja nicht unbedingt zwei stunden am tag sein müssten, denke sowas kann man glaubhaft machen.

Natürlich möchte ich auf der anderen Seite auch nichts an eine Berufsgenossenschaft bezahlen müssen, da wäre eben die Frage wie kann man das im Vorfeld klären, an wen wendet man sich da?
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Alt 19.03.2006, 19:32   #10
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Also ich arbeite auf der Basis schon seit geraumer Zeit für meinen Dad.
Kenn die Gegebenheiten nicht, aber er würd's nicht machen, wenn es
sich nicht auch für ihn voll lohnen würde.
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Alt 19.03.2006, 19:53   #11
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BG ist nicht allzu teuer, hängt aber immer von der Branche ab (welche Gefahrklasse hat die Branche)
100 - 300 € für BG/Jahr rechnet sich wahrscheinlich immer noch gegen die Steuerersparnis.

Solltest du von einem Stb. durchrechnen lassen
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Alt 19.03.2006, 19:56   #12
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Okay danke. Ich muss am Mittwoch sowieso zu meinem Steuerberater, dann frage ich da mal nach.

Wer ist zuständig für die Berufsgenossenschaft? Bzw. woher weiss ich welcher ich angehört?
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Alt 19.03.2006, 21:23   #13
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Die zuständige BG wendet sich spätestens am Jahresende nach der Gewerbeanmeldung mit einem Gebührenbescheid an dich. Also besser im Netz schlau machen und vorher da anrufen.
Du hast 'nen Steuerberater und willst den Steuerkram von deiner Frau machen lassen?
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Alt 19.03.2006, 21:29   #14
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Ich habe seit 2004 ein Gewerbe, noch nichts von der BG gehört.

Mein Bekannter ist Steuerberater und schaut über meine Unterlagen rüber, also keine offizielle Tätigkeit seinerseits. Ihn belästige ich somit einem im Jahr, wenn es um den Jahresabschluss bzw. die Einkommenssteuererklärung geht. Angedacht ist also, da ich keinen Steuerberater habe, die Sache von meiner Frau machen zu lassen.
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Alt 08.04.2006, 12:07   #15
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Bei Zusammenveranlagung (Splittingtarif) ist es doch wurscht ob du die 400 Euro verdienst oder deine Frau, es ist doch sowieso steuerlich ein Topf, die Summe bleibt diesselbe.
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