Hat noch niemand mit sowas zu tun gehabt?
Ich bin davon ausgegangen dass die meisten hier mit ihrem Gewerbe auch, oder sogar vor allem, im Inet tätig sind...![]()
Hallo,
auch ich will damit beginnen dass ich schon öfter hier reingeschaut habe und auf einige Fragen hilfreiche Antworten gefunden habe
Aber nun gleich zu meiner jetzigen Frage:
Auf der Suche nach Werbeflächen trifft man ja immer wieder auf Webmaster die Ihre Seiten (durchaus auch trotz gewisser Einnahmen) ohne Gewerbe betreiben und somit keine Rechnung für Buchungen ausstellen können.
Wie würdet Ihr in einem solchen Fall vorgehen?
Nach einer Quittung fragen? Ich habe mal gelesen dass Quittungen von Privat ausgestellt werden können und vom FA auch akzeptiert werden.
Mein Gedanke war, dass man ja ähnlich der ganzen Affiliate-Netzwerke, eine Gutschrift über den Betrag ausstellen könnte.
Was meint Ihr dazu? Bzw. wie geht Ihr in solchen Fällen vor?
Danke schonmal
Hat noch niemand mit sowas zu tun gehabt?
Ich bin davon ausgegangen dass die meisten hier mit ihrem Gewerbe auch, oder sogar vor allem, im Inet tätig sind...![]()
wenn regelmäßig als "Gutschriften" getarnte Rechnungen anfallen, ist das eine gewerbliche Tätigkeit und muss angemeldet werden.
Das bedeutet ja nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen
wenn wirklich nur ausnahmsweise mal eine Zahlung erfolgt, sollte eine "Quittung von privat" ausreichend sein
Also ich habe ein Gewerbe angemeldet. Jedoch gibt es einige Webmaster bei denen ich gerne Werbeplätze buchen würde, die eben keines haben und daher auch keine Rechnung ausstellen können.
Du meinst also ich sollte in einem solchen Fall eher darauf bestehen dass dieser Webmaster mir eine Quittung ausstellt, als dass ich ihm eine Gutschrift schreibe?
Und wie muss so eine Quittung aussehen? Sollte ich mir da mal eine Vorlage suchen die ich dem Webmaster geben kann, oder kann das eher formlos sein?
Und Danke für Deine Antwort...
verstehe das nicht ganz:
die "verkaufen" dir doch Werbeplatz (Banner o.ä.), also sind diese Site-Betreiber doch in der Pflicht, dir irgendetwas schriftliches zukommen zu lassen, was du als Beleg und Anlass für deine Zahlung an die Leute abheften kannst.
Oder verlangen die Bargeld im Briefumschlag von dir?
Grundsatz Nr. 1 der Buchhaltung: keine Buchung ohne Beleg! (und ohne Beleg keine Bezahlung)
und den Beleg hast nicht du in Form einer "Gutschrift" zu erstellen, sondern derjenige, der Kohle von dir haben will, hat dir einen Beleg in welcher Form auch immer zur Verfügung zu stellen![]()
Natürlich, im Grunde sind sie in der Pflicht dieses zu tun.
Aber wenn man sich im Web auf die Suche nach Werbepartnern macht, dann stellt man schnell fest dass die meisten ihre Webseiten ohne Gewerbe betreiben und meist nur Werbung von Werbenetzwerken einbinden.
Diese Netzwerke, zB adbutler.de, verschicken ja bei jeder Auszahlung eine Gutschrift als Beleg (mit dem Vermerk dass diese Einnahmen steuerpflichtig sind und man den Beleg für das FA aufbewahren soll). Der Affiliate muss gegenüber adbutler also keinen Beleg (Rechnung) erstellen, sondern bekommt ihn von adbutler in Form einer Gutschrift.
Meine Überlegung war nun ob ich es bei einer Zahlung an eine Privatperson genauso machen kann, oder ob der Beleg zwingend vom Zahlungsempfänger stammen muss...?
Geändert von netnut (22.03.2006 um 20:32 Uhr)
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