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21.03.2006, 22:48
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Krefeld
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brauche Hilfe bei AGB-Formulierung
Ich versuche gerade eine AGB für unseren Online Shop zu basteln, da gibts einen Punkt an dem ich nicht weiterkomme...vielleicht kann mir jemand helfen?
Also es geht um die Rücksendung von Bestellter Ware.
Ich würde gerne in unsere AGB's schreiben:
WIEDERRUFSRECHT:
.....
"Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, dass heißt das Paket kommt zu Ihnen zurück. Wir nehmen nur ausreichend frankierte Sendungen an. Das Porto erstatten wir Ihnen selbstverständlich, wenn: der Warenwert der Rücksendung einen Betrag von € 40 überschreitet, die Ware fehlerhaft ist oder falsch geliefert wurde.
Bei einem Rücksende-Warenwert unter 40€ sowie bei Rücksendungen aus dem Ausland, übernehmen Sie die Versandkosten. Zurückgesandte Artikel müssen ohne Gebrauchsspuren sein und original verpackt sein..."
Darf man das so schreiben oder gibts dann direkt ne Abmahnung?
Kennt sich jemand aus?
Hat jemand schon erfahrung damit gemacht?
Ich wäre über Hilfe seeehr dankbar
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23.03.2006, 08:55
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Das hier ist jetzt ausdrücklich keine Rechtberatung. Schon wegen der mangelnden Fachkenntnis. Aber:
1. AGB sollte man entweder gleichweglassen (BGB greift) oder von Fachmann machen lassen. (Obwohl die wohl auch immer mal wieder mist machen).
2. Unter 40 € zu lasten von Kunde ist im Gesetz und ok. Über 40 € zu Deinen Last ist auch im Gesetz also OK.
Originalverpackt müssen die eher nicht sein, nur ausreichend geschützt. Geht schon nicht, weil man Verpackungen per Gesetz auch im Geschäft lassen kann. Also kann die Verpackung nicht ein Hinderungsgrund sein. Gebrauchsspuren darf die Ware auch haben, allerdings kann man dann wohl den Wert (auszahlung) mindern.
Annahme von unfreier Ware? Gute Frage keine Ahnung? Aber ich würde das eh weicher Formulieren. Ala: Helfen Sie und uns kündigen Sie uns Rücksendungen an. Wir werden mit Ihnen alle nötigen Schritte durchsprechen.
So fängt man auch Rücksendungen ab wie "Gerät geht nicht" was eigentlich "Anschalter nicht gefunden" heißt.
Den Widerruf nicht nur in die AGB, sondern auch bei der Bestellung auf die Seite (ausdrücklich) und am besten auch auf die Rechung. AGB ließt ja (fast) keiner.
OT: Was habe ich gehört der neue Duden läßt auch AGBs zu? Nam darf Abkürzungen die im Plural stehen mit einem s darstellen. Grausam!
__________________
Gruß Sebastian
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23.03.2006, 20:50
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Krefeld
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Danke für die Antwort es geht halt besonders um dien Passus "Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen"
hm da gibts irgendwie keine genaue Grundlage zu
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23.03.2006, 21:28
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von marcelc
es geht halt besonders um dien Passus "Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen"
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das würd' mich ehrlich gesagt auch mal interessieren
habe widersprüchliche (Fach-)Meinungen dazu gehört, aber genau diese Formulierung in vielen AGB auch schon genau so gefunden
(was meines Erachtens auch legitim sein sollte, mit welcher Begründung kann ich gezwungen werden, fette 12,00 € Rückporto zahlen zu müssen, wenn ich die Rücksendung anders für wenige Euro organisieren kann. Hauptsache sollte sein, dass die Ware für den Kunden kostenfrei zurückgeht und nicht wie - ist meine persönliche Meinung)
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23.03.2006, 22:11
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Krefeld
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@ Thomas
ja ich habs auch schon oft gesehen (auch bei dir ;-))
Ich weiß halt echt nicht ob's wirklich eine gesetzl. Grundlage dafür gibt es reinzuschreiben oder nicht reinzuschreiben ;-)
Hab nirgendwo was gefunden, dass es nicht erlaubt wäre, aber das heisst ja leider nichts :-(
Hatte eben auch schon den Fall das mir jemand was zurückgesendet hast (Warenwert= 19,95€)
Unfrei =12,00€
Hinporto = 5,80€
Portoschaden= 17,80€
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24.03.2006, 01:08
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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16.05.2006, 08:53
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Wie hoch ist denn die Gefahr einer Abmahnung, wenn die AGB unzulässige Klauseln enthält.
Bietet ihr als Webdesigner auch die Integration von AGBs an oder ist das bereits ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?
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16.05.2006, 18:49
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Eine Abmahnung sollte es wohl nicht geben dürfen, da es sich bei den AGB um einen Vertragzustatz zwischen Endverbraucher und Firma handelt und somit nicht den Wettbewerb verzerrt. (korregiert mich, wenn ich falsch liege, aber deswegen hätte ich noch keine Abmahnung gesehen.)
Prinzipiell schreibt man ja auch immer, das wenn ein Teil ungültig ist der Rest weitergilt und ganz schlaue schrieben auch, das dann der entsprechende teil des bgb gilt, was aber überflüssig ist.
Ich bin noch nicht in die verlegenheit gekommen einer meiner Kunden dahingehend zu beraten. 1. würde ich immer raten einen RA aufzusuchen. und 2. würde ich nicht die haftung übernehmen.
Mit dem Rechtsberatungsgesetzt hat man da wohl weniger am hut. Man ist ja laie.
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Gruß Sebastian
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16.05.2006, 23:23
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
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Was ist eigentlich mit den "Rücksendungen aus dem Ausland". Dieser Teil kommt mir etwas spanisch vor. Zum einen "Was ist Ausland?" Und kann man das wirklich ausschliessen?
Grüsse!
wian
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18.05.2006, 09:16
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Gilt das Widerrufrecht nicht nur im Geschäftsbereich dt.<->dt., dann würde Ausland ganz rausfallen? Interessante Frage.
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Gruß Sebastian
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