Ich versteh zwar nicht worauf du hinauswillst, aber die 2 verschenkten Geräte haben nix mit deinem Gewerbe zu tun. Dürfen also nirgendwo aufgeführt werden.
Just my two Cents.
Hallo!
Das Finanzamt will sehen, wie sich mein Gewinn genau berechnet habe. Das Problem ist hierbei folgendes:
1. Habe vor meine Gewerbeanmeldung 5 Produkte gekauft (Bankverbindungsnachweis vorhanden).
2. In das Gewerbe übernommen habe ich genau 3 dieser Produkte.
3. Diese habe ich verkauft.
4. Die anderen 2 Geräte habe ich vor der Anmeldung zum Geburtstag verschenkt.
Werden jetzt noch irgendwelche Steuern berechnet?
Ich versteh zwar nicht worauf du hinauswillst, aber die 2 verschenkten Geräte haben nix mit deinem Gewerbe zu tun. Dürfen also nirgendwo aufgeführt werden.
Just my two Cents.
naja ist so nicht ganz richtig, im gewerbe muss ein verschenktes Gerät wie eines behandelt werden, dass verkauft wurde (zum ladenpreis). D.h. Umsatzsteuer muss hier trotzdem berechnet werden. Ich weiß aber nicht wie es in meinem speziellen Fall gehandhabt werden muss.
Er hat doch nur 3 Produkte ins Gewerbe übernommen, die restlichen beiden waren also Privat und haben also mit dem Gerbe nichts zu tun!?!
Genauso hab ich das auch verstanden und da die Geräte nicht als Präsent an Kunden gegangen sind o.ä., ist das 'ne reine Privatsache.
Und wenn ich mir über meinen Gewerbeschein "selbst was kaufe", schreib ich meinem Mann oder meiner Tochter 'ne Rechnung. Die sind dann Käufer und ich bin Verkäufer, wie bei jedem unbekannten Kunden auch. Bekommen natürlich einen Superpreis.
Geändert von dorintia (23.03.2006 um 08:35 Uhr)
Hmm, aber das is doch gar nich so schlau. Die Betriebsausgaben mindern doch den Gewinn und indem du es wieder verkaufst fließt doch wieder Geld in die Firma zurück?!?Und wenn ich mir über meinen Gewerbeschein "selbst was kaufe", schreib ich meinem Mann oder meiner Tochter 'ne Rechnung. Die sind dann Käufer und ich bin Verkäufer, wie bei jedem unbekannten Kunden auch. Bekommen natürlich einen Superpreis
Ja schon, aber so hat alles seine Ordnung. Als was soll ich das sonst buchen? Ich zieh ja die Vorsteuer daraus... und es löst sich ja nicht in Luft auf.
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