klar musst du die zahlen, ist nun mal der in Ösi-Land gültige MWSt.-Satz![]()
Hallo,
ich habe eine Rechnung aus AT erhalten in der 20% USt ausgewiesen sind. Darf/Kann/Muss ich das so zahlen und in DE geltend machen, oder dürfen die 20% nicht auf der Rechnung ausgewiesen werden?
Gruß,
DOB
klar musst du die zahlen, ist nun mal der in Ösi-Land gültige MWSt.-Satz![]()
Aber bekomme ich die 20% denn dann auch vom FA zurück? Wie buche ich das? Sorry falls die Frage sehr dumm ist, aber bisherige Rechnungen hatten immer "normale" Steuersätze (7%, 16%) und einen 20%-Steursatz bietet mir meine Software nichtmal an. Buche ich die 20%-USt dann seperat auf ein spezielles Konto? Welches?
da bin ich jetzt überfragt, sorry (sowas macht mein Stb)
wird sich aber sicher jemand finden, der Bescheid weiß![]()
Wenn ich von Österreich aus Rechnungen nach Deutschland ausstelle, dann lasse ich die MWST weg, da es sich um eine Steuerfreie Innergemeinschaftliche Leistung handelt.
D.h., der Nutznießer versteuert zu 16% in D.
gruß
Marco
"Respect the Rock"
So hatte ich mir das auch erst gedacht, leider enthält die Rechnung jetzt aber die USt und ich möchte speziell in diesem Fall auch unbedingt vermeiden etwas an der Rechnung zu "reklamieren". Ist die Rechnung so denn definitiv falsch, oder gibt es eine Möglichkeit für mich das korrekt zu buchen?
aber nur dann, wenn beide Partner Gewerbetreibende sind (B2B) und eine USt.-ID-Nr. haben, die dem Rechnungssteller vorab mitgeteilt wird und auf der Rechnung aufgeführt ist.Zitat von m.weed
ohne USt.-ID wird immer der "örtliche" MWSt.-Satz berechnet, bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sowieso
so ist es zumindest beim innergemeinschaftlichen Warenhandel, bei Dienstleistungen ist es noch wieder etwas anders/komplizierter, kenne mich da aber in den Details nicht aus
stimmt, da hast Du Recht.aber nur dann, wenn beide Partner Gewerbetreibende sind (B2B) und eine USt.-ID-Nr. haben, die dem Rechnungssteller vorab mitgeteilt wird und auf der Rechnung aufgeführt ist.
m.
"Respect the Rock"
Es sind zwar beide Seiten gewerbetreibend, aber da die Rechnung jetzt bereits mit ausgewiesener USt ist und ich eine Reklamation unbedingt vermeiden möchte, würde ich die Rechnung - wenn irgendwie möglich - gerne so wie sie ist verbuchen. Ist das machbar?
Also die Rechnung ist in Ordnung, weil du wahrscheinlich keine UStID-Nr. mitgeteilt hast und somit als Privatperson behandelt wirst vom österreichischen Unternehmer. Die USt kann nicht in Deutschland als Vorsteuer geltend gemacht werden, weil es halt die österreichische USt ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit die USt in einem sehr komplizierten Umsatzsteuererstattungsverfahren in Österreich erstatten zu lassen. Bei Kleckerbeträgen lohnt sich das natürlich nicht und ist auch erst ab ein paar hundert EUR möglich. Die USt stellt somit für dich eine Betriebsausgabe dar und mindert deinen Gewinn.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Meine USt-ID ist dem Rechnungssteller bekannt und steht auch auf der Rechnung. Die USt sind 70 Euro. Hm![]()
dann bitte ihn um Rechnungskorrektur - ganz einfach ...
lässt dir aber auch alles einzeln aus der Nase ziehen ...![]()
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