Also erstmal grundsätzlich zum auseinanderdividieren: du kannst, auch wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, deine Ausgaben geltend machen, also gegen deine Einnahmen rechnen, in der EÜR.
Aber, du kannst aus deinen Ausgaben keine Vorsteuer (Umsatzsteuer) ziehen und dir vom FA erstatten lassen, genausowenig musst du aber Umsst. an das FA abführen und du darfst in deinen Rechnungen und Preisangaben auch keine Mwst. ausweisen.
Grob bedeutet das, das jemand der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, bei gleichem Materialeinsatz, etwas günstiger kalkulieren kann, da er ja nicht zusätzlich den "Aufschlag" mit 16 % versteuern und abführen muss. Aber, wie schon erwähnt, erhält man auch nicht von den gezahlten "Nebenkosten" wie Strom, Telefon, Versicherungen, Büromaterial etc. die Mwst. zurück.
Das bedeutet dann wiederum grob, jemand der relativ hohe Material- und Nebenkosten hat, bzw. zu Anfang oder auch immer wieder mal in neue Gerätschaften investiert, ist besser dran, wenn er die Vorsteuer ziehen kann.
Alles klar ...![]()


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