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Thema: Die Alte Leier &19

  1. #1
    TP-Newbie crassan macht alles soweit korrekt
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    Die Alte Leier &19

    Hallo Community.

    Wie ist denn das nun mit ganzen Sachen die man fürs Geschäft kauft. Kann ich die auch absetzten wenn ich Kleinunternehmer bin?

    Dann noch mal der vollständigkeithalber eine Frage.

    Ich habe da zwei arten von einer Rechnung.

    Fakt eins: ohne ausgewiesene MwSt.
    Fakt zwei: mit ausgewiesener MwSt.

    zu 1:

    Ich kaufe beim Händler eine Ware im Nettowert von 100€ der rechnet noch die 16% drauf und ich bezahle bei ihm 116€. Soweit so gut. Ich will ja was verdienen also schlage ich 10% drauf. Dann kommen wir auf 127,60€ macht also für mich ein Gewinn von 11,60€. Ich schreibe die Rechnung 127,60€ incl. MwSt. fertig. Noch schnell ein eintrag in die Buchführung und gut.

    zu 2:

    ich kaufe mir den selben Artikel also wieder 116€ an den Händler. Da ich ja auch hier was verdienen will rechne ich wieder 10% drauf also wieder 127,60€ und jetzt kommt der hacken. Die 127,60 sind ja jetzt brutto also 116% richtig? Macht also netto 110,00€ plus 16% MwSt. 11,60€ macht brutto 127,60€. Die 11,60 bekomt ja der Fiskus. Demnach habe ich 110€ eingenommen und das sind ja -5,00€. Ich zahle also drauf! habe ich da einen Denkfehler?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    Und wie gesagt noch die definitive Frage kann ich als Kleinunternehmer auch bestimmte Dinge wie Büromaterial Telefonkosten Büronutzung etc geltend machen? Oder nicht.

    Vielen Dank schon mal im vorraus auch an diejenigen die sich über dieses Thema hier schon die Finger wund geschrieben haben.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Also erstmal grundsätzlich zum auseinanderdividieren: du kannst, auch wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, deine Ausgaben geltend machen, also gegen deine Einnahmen rechnen, in der EÜR.
    Aber, du kannst aus deinen Ausgaben keine Vorsteuer (Umsatzsteuer) ziehen und dir vom FA erstatten lassen, genausowenig musst du aber Umsst. an das FA abführen und du darfst in deinen Rechnungen und Preisangaben auch keine Mwst. ausweisen.

    Grob bedeutet das, das jemand der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, bei gleichem Materialeinsatz, etwas günstiger kalkulieren kann, da er ja nicht zusätzlich den "Aufschlag" mit 16 % versteuern und abführen muss. Aber, wie schon erwähnt, erhält man auch nicht von den gezahlten "Nebenkosten" wie Strom, Telefon, Versicherungen, Büromaterial etc. die Mwst. zurück.

    Das bedeutet dann wiederum grob, jemand der relativ hohe Material- und Nebenkosten hat, bzw. zu Anfang oder auch immer wieder mal in neue Gerätschaften investiert, ist besser dran, wenn er die Vorsteuer ziehen kann.

    Alles klar ...

  3. #3
    TP-Newbie crassan macht alles soweit korrekt
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    Super jetzt hab ich es danke.

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