Du kannst alle Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Gewerbe gegen deine Einnahmen rechnen.
Wenn du weniger Umsatz machst als die Summe deiner Ausgaben, tja, erstmal Pech gehabt, du bekommst das Minus sicher nicht vom FA ausbezahlt.
Update 24.03.2006
Hallo,
ich habe mich eben nochmal durch die FAQs gelesen und bin mir nicht ganz sicher
ob ich alles verstanden habe. Vieles ist auch nicht auf mein Vorhaben bezogen,
daher wäre es ganz nett wenn ihr mich vielleicht korrigieren bzw. meine offenen
Fragen beantworten könntet.
Ich möchte Mitte Juli (Beginn der Semesterferien) ein Kleingewerbe im Bereich
Webdesign/ -erstellung eröffnen. Zur Zeit bin ich Student im 6. Semester und habe
im Bereich Webdesign schon einiges an Erfahrung.
Also als erstes hole ich mir einen Gewerbeschein (20 EUR) und fülle dann das Formular
vom Finanzamt aus. Da zu meinen Kunden auch andere Gewerbe/Firmen gehören,
lehne ich die Kleingewerberegelung ab und kann somit immer die MwSt. ausweisen.
Für die Gründung möchte ich mir ein Notebook zulegen (1400 EUR) und dies in 3 Jahren
zu Raten abbezahlen, zusätzlich möchte ich für Kunden unter einer separaten Nummer
erreichbar sein. Also hol ich mir ein PrePaid Handy (30 EUR), sollte ja völlig ausreichen.
Um meine eigene Domain online zu stellen und die Webseiten der zukünftigen Kunden
zu hosten, miete ich mir noch einen kleinen Server (10 EUR im Monat). Da die Kunden
wohl nicht von alleine kommen, schalte ich noch Werbung in regionalen Zeitungen
und lasse evtl. Flyer drucken (insg. 150 EUR).
Da ich Student mit einem Nebenjob bin und noch Kindergeld bekomme, darf mein reiner
netto Gewinn + der Verdienst des Nebenjobs die Höchstgrenze von 7.680 EUR nicht übersteigen.
Bleibt also ein max. Reingewinn pro Jahr von ca. 3000 EUR.
Also verdiene ich deutlich weniger als die Höchstbefreiungsgrenze der Gewerbesteuer von
24.500 EUR, ergo muß ich hier keine Steuern zahlen.
Auch bei der Einkommenssteuer bleibe ich unter 7.664 EUR und auch hier fallen keine zusätzlichen
Steuern an.
Da ich keine Steuern zahle, darf ich natürlich auch nichts von der Steuer absetzen, oder?
Ich kann nur die Ausgaben gegenrechnen mit dem Umsatz den ich habe.
Also ca. 2000 EUR Umsatz - Ausgaben (Notebook, Server pro Jahr...) = ca. 1000 EUR.
Wäre also in meinem Sinn die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten,
damit mein Gewinn sich nicht schmälert.
Aber wie mache ich das mit den monatlichen Steuervorauszahlungen?
Das Erstellen einer Webseite dauert ja doch ca. 1,5-2 Monate. Teile ich dann
die Steuern auf die Monate auf? Oder muß ich überhaupt nichts angeben, da ich
unter dem Freibetrag liege?
Einen "Firmenname" darf ich ja eigentlich nicht haben, aber wenn ich in das
Impressum schreibe: Mustername, Inhaber Max Mustermann,... dann wird dies
ja geduldet.
Was passiert eigentlich, wenn ich im 1. Jahr weniger Umsatz erziele als Ausgaben habe?
Sofern ich die ersten Monate kein Umsatz erziele - habe ich davon Nachteile?
Habe ich noch etwas vergessen (anfallende Kosten...)?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Geändert von frami (24.03.2006 um 17:46 Uhr)
Du kannst alle Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Gewerbe gegen deine Einnahmen rechnen.
Wenn du weniger Umsatz machst als die Summe deiner Ausgaben, tja, erstmal Pech gehabt, du bekommst das Minus sicher nicht vom FA ausbezahlt.
Hi,
danke für die schnelle Antwort. Ich hab meinen Beitrag oben etwas
abgeändert, wäre nett wenn du (ihr) ihn nochmal durchlesen würdet.
Gruß
Just my two cents.Zitat von frami
Thema: "Steuervorauszahlungen"
Ich verstehe dieses Schlagwort, da ich diese Geschichte am Anfang auch nicht verstanden habe.
Umsatzsteuervoranmeldung bedeutet: Am Ende jedes Monats rechnest du die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen. Hast du in dem Monat keine Rechnungen geschrieben, dann hast du eventuell nur Vorsteuer und bekommst sogar was raus. Jedenfalls diese Summe schickst du bis zum 10. des Folgemonats mittels Formular (Elster) ans Finanzamt.
Zudem ist es als Webdesigner eventuell ratsam eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (???) oder so ähnlich = §20 USTG zu beantragen. Da wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wurde und du brauchst nicht in Vorleistung zu gehen.
Gruesse!
@ dorintia: Danke für deine schnelle Antwort und vor allem für deine Hilfe!
@wiantomi: Wenn eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten so einfach
zu beantragen ist, dann werde ich das möglichst auch tun.
bemüh' mal unsere Suche - oder auch google - nach "Ist-Besteuerung" bzw. "Soll-Versteuerung"
"Ist-Besteuerung" ist natürlich besser, also nur die USt. bezahlen, wo man auch schon die Kohle vom Kunden in der Tasche hat
Ob du "ist-versteuern" darfst hängt sowohl von Branche, als auch von Umsatzgröße und anscheinend auch etwas vom "Ermessen" des zuständigen FA ab
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